Aktuelles

02.01.2012 

Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den vergangenen Monaten gegen die UniCredit Bank AG als Rechtsnachfolgerin der...

10.10.2011 

Fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cross-Currency-Swapverträgen:

LG München I verpflichtet UniCredit Bank AG zur Freistellung von Zahlungsverpflichtungen

07.10.2011 

LG München I (34. Zivilk.) hält kurze Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG a.F. auf Cross-Currency-Swapgeschäfte für nicht anwendbar.

Die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einer aktuellen Entscheidung vom 12.09.2011 festgestellt, dass die...

28.09.2011 

Mahnungen der Albis Capital AG & Co. KG

Albis Capital AG & Co. KG mahnt Anleger, die ihre Ratenzahlungen nicht leisten, und droht mit Verzugszinsen und Mahnkosten!

05.09.2011 

Verluste mit CRS (Currency Related Swap) Verträgen?

Auch Currency Related Swap (CRS) - Verträge führen nicht selten anstelle der angekündigten Zinsoptimierung zu enormen...

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28.09.2011

Mahnungen der Albis Capital AG & Co. KG

Albis Capital AG & Co. KG mahnt Anleger, die ihre Ratenzahlungen nicht leisten, und droht mit Verzugszinsen und Mahnkosten!


Zahlreiche Anleger der Albis Capital AG & Co. KG, die ihre Beteiligungssumme in monatlichen Raten zahlen, haben aufgrund der negativen Nachrichten und Vorfälle während der vergangenen Jahre ihre regelmäßigen Einzahlungen eingestellt.

Da selbst die Treuhänderin anlässlich des letzten Geschäftsberichts 2010 den Fortbestand der Gesellschaft trotz der eingeleiteten sinnvollen Maßnahmen mit erheblichen Unwägbarkeiten behaftet sieht, fürchten viele Anleger um ihr bislang eingezahltes Geld.

Aufgrund der signifikanten Abweichungen der Entwicklung der Albis Capital zum prospektierten Verlauf bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung. Verursacht wurde diese negative Entwicklung der Gesellschaft auch durch „Unregelmäßigkeiten mit strafrechtlicher Relevanz bei angekauften Leasingverträgen“ (so der Geschäftsbericht 2009). Auch wegen dieser Betrugsvorfälle sind zahlreiche Anleger verunsichert und haben sich dazu entschlossen, kein weiteres Kapital in eine Gesellschaft zu investieren, deren Zukunft ungewiss ist.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger in dieser Angelegenheit vertritt, rät Anlegern der Albis Capital AG & Co. KG, die ein solches Mahnschreiben der Gesellschaft erhalten, die geltend gemachte Forderung von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gegebenenfalls können den Forderungen der Gesellschaft eigene Schadensersatzansprüche entgegengehalten werden.

Für von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Mandanten wurde bereits eine Vielzahl von Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Hamburg eingereicht.

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