Aktuelles
09.05.2012
Berufungsrücknahme der HVB in Swap-Angelegenheit
HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG) nimmt vor dem OLG München die von ihr eingelegte Berufung gegen Swap-Urteil zurück
14.04.2012
ALBIS Capital AG & Co. KG
Der nächste Rothmann-Fonds vor dem Ende! Droht damit der Verlust der gesamten Einlage?
02.01.2012
Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den vergangenen Monaten gegen die UniCredit Bank AG als Rechtsnachfolgerin der...
10.10.2011
Fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cross-Currency-Swapverträgen:
LG München I verpflichtet UniCredit Bank AG zur Freistellung von Zahlungsverpflichtungen
07.10.2011
LG München I (34. Zivilk.) hält kurze Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG a.F. auf Cross-Currency-Swapgeschäfte für nicht anwendbar.
Die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einer aktuellen Entscheidung vom 12.09.2011 festgestellt, dass die...
ALBIS Capital AG & Co. KG – eine weitere Beteiligungsgesellschaft der Rothman & Cie. AG ist gefährdet und steht vor einer unsicheren Zukunft
Das Geschäftsjahr 2009 erwies sich für den im Jahr 2004 aufgelegten Fonds als Katastrophenjahr. Nach einem Gewinn im Vorjahr von etwa 3,8 Mio. EUR rutschte die Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2009 überdeutlich in die Verlustzone: Mehr als 21 Mio. EUR betrug der Verlust! Schuld daran waren laut Geschäftsbericht für das Jahr 2009 mehrere Betrugsfälle, die aktuell strafrechtlich aufgearbeitet werden.
Die Albis Capital AG & Co. KG, deren Kerngeschäft die Finanzierung mittelständischer Leasingunternehmen ist, hatte im Jahr 2009 laut Geschäftsbericht mit "Unregelmäßigkeiten mit strafrechtlicher Relevanz bei angekauften Leasingverträgen" zu kämpfen. Aus diesem Grund wurde das Neugeschäft Mitte 2009 vorläufig eingestellt. Da die Betrugsfälle sowohl auf interne als auch externe Vorfälle zurückzuführen sind und sich einige beteiligte Personen bereits ins Ausland abgesetzt haben dürften, gestalten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als überaus schwierig und zeitaufwendig. Angeblich ist bereits ein Mitarbeiter eines externen Leasingunternehmens zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Weitere Beschuldigte befinden sich bereits seit längerer Zeit in Untersuchungshaft. Auch wenn die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, führen diese strafrechtlichen Maßnahmen nicht dazu, dass Anleger ihr investiertes Kapital zurückerhalten.
Eine seriöse Prognose zur weiteren Entwicklung der Gesellschaft ist aktuell unmöglich. Ob und inwieweit sich die Beteiligungsgesellschaft von diesen herben Verlusten wieder erholen kann, bleibt zweifelhaft. Selbst die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, die als Treuhänderin die Beteiligungen der Treugeber verwaltet, stellt fest, dass aufgrund der signifikanten Abweichungen der Entwicklung der Albis Capital zum prospektierten Verlauf erhebliche Risiken hinsichtlich der weiteren Entwicklung bestehen würden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche Albis Capital-Anleger vertritt, rät betroffenen Anlegern dringend an, frühzeitig zu handeln um weitere Verluste zu vermeiden. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Gesellschaft droht Anlegern, die in die Anlagemodelle "Classic" oder "Classic Plus" investiert haben, die Gefahr der Rückzahlung bereits erhaltener oder umgebuchter Ausschüttungen. Anleger, die bei Zeichnung das Anlagemodell "Sprint" gewählt haben, können aufgefordert werden, die vollständige Beteiligungssumme in einem Betrag einzuzahlen. In allen drei Beteiligungsvarianten besteht somit die Gefahr, erhebliches Kapital in eine Gesellschaft investieren zu müssen, deren Zukunft ungewiss ist. Dass dieses Szenario nicht nur rein theoretisch droht ist, zeigt ein Vergleich mit der älteren Schwestergesellschaft ALAG. Hier werden die Anleger derzeit unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Rückzahlung von Ausschüttungen bzw. zur Einzahlung der kompletten Beteiligungssumme aufgefordert.
Anleger, die aufgrund der schwierigen Situation der Gesellschaft diese beenden wollen, sollten Schadensersatzansprüche, die auf die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet sind gerichtlich geltend machen. Derartige Ansprüche können erfolgreich auf Fehler des Emissionsprospekts der Albis Capital gestützt werden. Für von uns vertretene Mandanten haben wir bereits eine Vielzahl von Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Hamburg eingereicht.

