Aktuelles
09.05.2012
Berufungsrücknahme der HVB in Swap-Angelegenheit
HypoVereinsbank (UniCredit Bank AG) nimmt vor dem OLG München die von ihr eingelegte Berufung gegen Swap-Urteil zurück
14.04.2012
ALBIS Capital AG & Co. KG
Der nächste Rothmann-Fonds vor dem Ende! Droht damit der Verlust der gesamten Einlage?
02.01.2012
Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den vergangenen Monaten gegen die UniCredit Bank AG als Rechtsnachfolgerin der...
10.10.2011
Fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cross-Currency-Swapverträgen:
LG München I verpflichtet UniCredit Bank AG zur Freistellung von Zahlungsverpflichtungen
07.10.2011
LG München I (34. Zivilk.) hält kurze Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG a.F. auf Cross-Currency-Swapgeschäfte für nicht anwendbar.
Die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einer aktuellen Entscheidung vom 12.09.2011 festgestellt, dass die...
Achtung, Verjährung!
Zahlreichen Anlegern der Albis Finance AG droht zum Jahresende 2011 die Verjährung eventuell bestehender Schadensersatzansprüche
Die grundsätzlich geltende dreijährige Verjährungsfrist beginnt zwar in der Regel erst dann zu laufen, wenn der Anleger die den Anspruch begründenden Umstände kennt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit verkannt hat. Allerdings ist zum Ende des Jahres 2011 besondere Vorsicht geboten:
Für alle vor dem 01.01.2002 gezeichneten Kapitalbeteiligungen besteht eine absolute, kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 10 Jahren. Dies hat zur Folge, dass Ansprüche aus derartigen Fondsbeteiligungen zum Stichtag 31.12.2011 endgültig verjähren, sofern nicht verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu gehören beispielsweise die Einreichung eines Mahnbescheids oder einer Klage. Außergerichtliche Anspruchsschreiben hemmen die Verjährung dagegen nicht.
Um am Ende dieses Jahres nicht in Zeitnot zu geraten, sei betroffenen Anlegern laut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger bereits jetzt empfohlen, sich um die Sicherung ihrer möglicherweise bestehenden Schadensersatzansprüche zu kümmern und möglichst einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts mit der Prüfung der Ansprüche zu beauftragen.

