21.03.2011

Bolu Filmproduktions- und Verleih GmbH, BOLL Medienfonds


Der Fondsinitiator Ulrich Boll legte mit seiner Firma BOLU Filmproduktions und -verleih GmbH seit 1999 elf Film- und Medienfonds auf, deren Zweck die Herstellung, die Vermarktung und der Vertrieb von Horror- und Videospielverfilmungen ist. Im Gegensatz zu den Ankündigungen im Emissionsprospekt  spielen die Fondsgesellschaften die prospektierten Einnahmen jedoch nicht ein, so dass die versprochen Ausschüttungen teilweise weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Teilweise müssen die Anleger erhebliche Kapitalverluste in Kauf nehmen.

Häufig wurden den Anlegern die Risiken der Beteiligung verschwiegen oder verharmlost, so dass auch aus diesem Grund Schadensersatzansprüche bestehen. Aufgrund der Tatsache, dass konzeptionsbedingt bei einigen Fonds lediglich ein Teil der Beteiligungssumme zu leisten war, drohen den Anlegern in diesen Fällen nun Nachzahlungen bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme.

Anlegern, denen derartige Beteiligungen ohne Hinweis auf ein Totalverlustrisiko oder sonstige Risiken als sichere und steuersparende Kapitalanlage empfohlen wurde, können sich im Wege des Schadensersatzes von der Beteiligung lösen und den Beitritt rückabwickeln.

Die Kanzlei Dr. Greger & Coll. vertritt bereits zahlreiche Anleger von Film- und Medienfonds, um Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen. Anleger, die derartige Ansprüche geltend machen wollen, um sich von der Beteiligung zu lösen, sollten sich aufgrund der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche möglichst zeitnah anwaltlich beraten lassen.

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