Aktuelles
02.01.2012
Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den vergangenen Monaten gegen die UniCredit Bank AG als Rechtsnachfolgerin der...
10.10.2011
Fehlerhafte Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Cross-Currency-Swapverträgen:
LG München I verpflichtet UniCredit Bank AG zur Freistellung von Zahlungsverpflichtungen
07.10.2011
LG München I (34. Zivilk.) hält kurze Verjährungsvorschrift des § 37a WpHG a.F. auf Cross-Currency-Swapgeschäfte für nicht anwendbar.
Die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I hat in einer aktuellen Entscheidung vom 12.09.2011 festgestellt, dass die...
28.09.2011
Mahnungen der Albis Capital AG & Co. KG
Albis Capital AG & Co. KG mahnt Anleger, die ihre Ratenzahlungen nicht leisten, und droht mit Verzugszinsen und Mahnkosten!
05.09.2011
Verluste mit CRS (Currency Related Swap) Verträgen?
Auch Currency Related Swap (CRS) - Verträge führen nicht selten anstelle der angekündigten Zinsoptimierung zu enormen...
Sie sind geschädigter Anleger?
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Kapitalanleger
Kapitalanleger sehen sich leider nicht selten mit der Situation konfrontiert, dass ihr investiertes Kapital - trotz gegenteiliger Versprechungen - vom Verlust bedroht oder sogar bereits verloren ist. Teilweise wird von den Anlegern sogar noch Geld zurück- oder nachgefordert.
Hinzu kommen können gesellschafts- bzw. steuerrechtliche Problemsituationen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Coll. ist in diesen Fällen Anlegern ein kompetenter Ansprechpartner zur Verhinderung von finanziellen Verlusten und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen Personen bzw. Gesellschaften.
Langjährige Gerichtserfahrung und fundierte Fachkompetenz (Herr RA Dr. Greger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) sind die Grundlage für die Erzielung optimaler und effizienter Ergebnisse – sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren.
Über unser Kontaktformular können sie schnell und unkompliziert mit uns Verbindung aufnehmen. Wir antworten Ihnen umgehend.
Im Kapitalanlagerecht ist für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen kompetente und vor allem frühe Rechtsberatung unerlässlich. Sobald Sie als Finanzdienstleister in Anspruch genommen werden, sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Anwalt einschalten, denn dieser kennt die Thematik und sagt Ihnen wie Sie sich verhalten sollen.
Viele Prozesse werden "im Gerichtssaal" entschieden. Daher ist eine einschlägige Gerichtspraxis des Anwalts für den Erfolg sehr wichtig. Wir verfügen über eine langjährige und umfangreiche Praxis in der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Zudem kennen wir die Branche und Ihre Probleme.
Wir beraten und vertreten Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit deren Vertriebstätigkeit.
Hierzu zählen insbesondere:
- Beratungshaftung
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Bundesweite prozessuale Vertretung
- Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen
- Erstellung und Überprüfung von Dokumentations- und sonstigen Geschäftsunterlagen
- Prüfung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen
Wir beraten und vertreten Banken und Sparkassen in folgenden Bereichen:
- Kapitalanlagerecht
- Kreditsicherungsrecht
- Forderungsdurchsetzung
- Factoring und Leasing
- Zahlungsverkehr
Darüber hinaus vertreten wir Vermögensschadenversicherungen bei der Abwehr von gegen sie gerichteten Ansprüchen. Durch unsere langjährige prozessuale Erfahrung sind wir hier ein kompetenter Ansprechpartner.

