Aktuelles

13.04.2011 

Urteil mit Signalwirkung: BGH bestätigt anlegerfreundliche Rechtsprechung zu Swap- Geschäften

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner heutigen Entscheidung zahlreichen geschädigten Anlegern, die aufgrund von ihrer...

07.03.2011 

Hiobsbotschaft für Anleger der Garbe Logimac AG

Unbesicherte Darlehen in Höhe von 25,0 Mio. € (!), die von der Garbe Logimac AG an die Garbe Holding AG & Co. KG...

04.03.2011 

ALBIS Finance AG – Kapitalvernichtung anstelle von Kapitalvermehrung

Anleger, die sich als atypisch stiller Gesellschafter mit einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren an der ALBIS Finance AG...

02.03.2011 

ALBIS Capital AG & Co. KG – eine weitere Beteiligungsgesellschaft der Rothman & Cie. AG ist gefährdet und steht vor einer unsicheren Zukunft

Das Geschäftsjahr 2009 erwies sich für den im Jahr 2004 aufgelegten Fonds als Katastrophenjahr. Nach einem Gewinn im Vorjahr...

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Sie sind geschädigter Anleger?

Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Kapitalanleger

Kapitalanleger sehen sich leider nicht selten mit der Situation konfrontiert, dass ihr investiertes  Kapital - trotz gegenteiliger Versprechungen - vom Verlust bedroht oder sogar bereits verloren ist. Teilweise wird von den Anlegern sogar noch Geld zurück- oder nachgefordert.

Hinzu kommen können gesellschafts- bzw. steuerrechtliche Problemsituationen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Coll. ist in diesen Fällen Anlegern ein kompetenter  Ansprechpartner zur Verhinderung von finanziellen Verlusten und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den verantwortlichen Personen bzw. Gesellschaften.

Langjährige Gerichtserfahrung und fundierte Fachkompetenz (Herr RA Dr. Greger ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) sind die Grundlage für die Erzielung optimaler und effizienter Ergebnisse – sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren.

Über unser Kontaktformular können sie schnell und unkompliziert mit uns Verbindung aufnehmen. Wir antworten Ihnen umgehend.

Im Kapitalanlagerecht ist für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen kompetente und vor allem frühe Rechtsberatung unerlässlich. Sobald Sie als Finanzdienstleister in Anspruch genommen werden, sollten Sie unverzüglich einen spezialisierten Anwalt einschalten, denn dieser kennt die Thematik und sagt Ihnen wie Sie sich verhalten sollen.

Viele Prozesse werden "im Gerichtssaal" entschieden. Daher ist eine einschlägige Gerichtspraxis des Anwalts für den Erfolg sehr wichtig. Wir verfügen über eine langjährige und umfangreiche Praxis in der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Zudem kennen wir die Branche und Ihre Probleme.

Wir beraten und vertreten Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit deren Vertriebstätigkeit.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Beratungshaftung
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Bundesweite prozessuale Vertretung
  • Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Erstellung und Überprüfung von Dokumentations- und sonstigen Geschäftsunterlagen 
  • Prüfung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen

Wir beraten und vertreten Banken und Sparkassen in folgenden Bereichen:

  • Kapitalanlagerecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Forderungsdurchsetzung
  • Factoring und Leasing
  • Zahlungsverkehr

Darüber hinaus vertreten wir Vermögensschadenversicherungen bei der Abwehr von gegen sie gerichteten Ansprüchen. Durch unsere langjährige prozessuale Erfahrung sind wir hier ein kompetenter Ansprechpartner.