Urteile
14.03.2012
LG Hamburg, Urteile vom 01.03.2012 in Sachen ALAG
Landgericht Hamburg bestätigt ALAG-Prospektfehler
08.04.2011
BGH, Urteil vom 09. März 2011 - Az. XI ZR 191/10
Aktueller BGH-Beschluss stärkt Anlegerrechte durch anlegerfreundliche Definition des Begriffs der...
01.04.2011
BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09
Prospektübergabe führt nicht automatisch zu Verjährungsbeginn
31.03.2011
OLG Stuttgart, Urt. v. 16.03.2011 - 9 U 129/10
Zu Schadensersatzansprüchen gegen die Bank, wenn Kunden Rückvergütungen verschwiegen werden
25.06.2010
BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09
Prospektfehler bei Werbung mit Erfahrungswerten der Vergangenheit
25.03.2010
OLG Hamm, 28 U 78/09 vom 25.02.2010
Haftung der Vertriebsfirma bei fehlerhafter Schulung der Berater
08.04.2009
BGH, Urteil vom 5. November 2009 - III ZR 302/08
Zur Pflicht des Anlageberaters, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf für die von ihm vertriebenen...
Wichtige Urteile zum Kapitalanlagerecht
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl interessanter Rechtsprechung
zu unserer Kernkompetenz des Kapitalanlagerechts:
BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09
Prospektfehler bei Werbung mit Erfahrungswerten der Vergangenheit
Leitsätze des BGH:
a) Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, die dort prognostizierte, für die Rentabilität des Fonds maßgebliche künftige Entwicklung der Mieten beruhe "auf Erfahrungswerten der Vergangenheit", obwohl den Prospektverantwortlichen keine Erkenntnisse darüber vorlagen, dass in der Vergangenheit bei vergleichbaren Objekten unter entsprechenden äußeren Umständen Mietzuwächse in der prognostizierten Höhe erzielt werden konnten, rechtfertigt das die Annahme eines zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führenden Prospektfehlers.
b) Ein Anleger muss sich im Wege des Vorteilsausgleichs die im Zusammenhang mit der Anlage erzielten, dauerhaften Steuervorteile auf seinen Schaden anrechnen lassen, sofern nicht die Ersatzleistung ihrerseits der Besteuerung unterliegt. Trotz Versteuerung der Ersatzleistung sind die erzielten Steuervorteile demgegenüber aber anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (st. Rspr. vgl. nur Sen.Urt. v. 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, ZIP 2010, 176 Tz. 31).
c) Die sukzessive Absenkung des Einkommensteuerspitzensatzes von 53 % im Jahr der Zeichnung auf 45 % zum Zeitpunkt des Schadensersatzverlangens begründet für sich genommen keine hinreichenden Anhaltspunkte für solche außergewöhnlichen, dem geschädigten Anleger verbleibenden Steuervorteile, die es ausschließen würden, ihm die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannte, auf § 287 ZPO gestützte pauschalierende Betrachtungsweise von Steuervorteilen und Steuernachteilen zugute kommen zu lassen mit der Folge, dass eine konkrete Berechnung der mit der Anlage verbundenen Steuervorteile vorzunehmen wäre.

