Urteile

14.03.2012 

LG Hamburg, Urteile vom 01.03.2012 in Sachen ALAG

Landgericht Hamburg bestätigt ALAG-Prospektfehler

11.04.2011 

BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10

Swap-Entscheidung des BGH vom 22.03.2011

08.04.2011 

BGH, Urteil vom 09. März 2011 - Az. XI ZR 191/10

Aktueller BGH-Beschluss stärkt Anlegerrechte durch anlegerfreundliche Definition des Begriffs der...

01.04.2011 

BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09

Prospektübergabe führt nicht automatisch zu Verjährungsbeginn

31.03.2011 

OLG Stuttgart, Urt. v. 16.03.2011 - 9 U 129/10

Zu Schadensersatzansprüchen gegen die Bank, wenn Kunden Rückvergütungen verschwiegen werden

25.06.2010 

BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09

Prospektfehler bei Werbung mit Erfahrungswerten der Vergangenheit

25.03.2010 

OLG Hamm, 28 U 78/09 vom 25.02.2010

Haftung der Vertriebsfirma bei fehlerhafter Schulung der Berater

20.11.2009 

Landgericht München, Urteil vom 20.11.2009

Erfolgreiche Klage in Sachen Swap

08.04.2009 

BGH, Urteil vom 5. November 2009 - III ZR 302/08

Zur Pflicht des Anlageberaters, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf für die von ihm vertriebenen...

Wichtige Urteile zum Kapitalanlagerecht

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl interessanter Rechtsprechung
zu unserer Kernkompetenz des Kapitalanlagerechts:


 

25.06.2010

BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09

Prospektfehler bei Werbung mit Erfahrungswerten der Vergangenheit


Leitsätze des BGH:

a) Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, die dort prognostizierte, für die Rentabilität des Fonds maßgebliche künftige Entwicklung der Mieten beruhe "auf Erfahrungswerten der Vergangenheit", obwohl den Prospektverantwortlichen keine Erkenntnisse darüber vorlagen, dass in der Vergangenheit bei vergleichbaren Objekten unter entsprechenden äußeren Umständen Mietzuwächse in der prognostizierten Höhe erzielt werden konnten, rechtfertigt das die Annahme eines zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führenden Prospektfehlers.

b) Ein Anleger muss sich im Wege des Vorteilsausgleichs die im Zusammenhang mit der Anlage erzielten, dauerhaften Steuervorteile auf seinen Schaden anrechnen lassen, sofern nicht die Ersatzleistung ihrerseits der Besteuerung unterliegt. Trotz Versteuerung der Ersatzleistung sind die erzielten Steuervorteile demgegenüber aber anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (st. Rspr. vgl. nur Sen.Urt. v. 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08, ZIP 2010, 176 Tz. 31).

c) Die sukzessive Absenkung des Einkommensteuerspitzensatzes von 53 % im Jahr der Zeichnung auf 45 % zum Zeitpunkt des Schadensersatzverlangens begründet für sich genommen keine hinreichenden Anhaltspunkte für solche außergewöhnlichen, dem geschädigten Anleger verbleibenden Steuervorteile, die es ausschließen würden, ihm die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannte, auf § 287 ZPO gestützte pauschalierende Betrachtungsweise von Steuervorteilen und Steuernachteilen zugute kommen zu lassen mit der Folge, dass eine konkrete Berechnung der mit der Anlage verbundenen Steuervorteile vorzunehmen wäre.

Verwandte Themen:
Dateien zum Download:
BGH__II_ZR_30_09.pdf
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