Urteile
14.03.2012
LG Hamburg, Urteile vom 01.03.2012 in Sachen ALAG
Landgericht Hamburg bestätigt ALAG-Prospektfehler
08.04.2011
BGH, Urteil vom 09. März 2011 - Az. XI ZR 191/10
Aktueller BGH-Beschluss stärkt Anlegerrechte durch anlegerfreundliche Definition des Begriffs der...
01.04.2011
BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09
Prospektübergabe führt nicht automatisch zu Verjährungsbeginn
31.03.2011
OLG Stuttgart, Urt. v. 16.03.2011 - 9 U 129/10
Zu Schadensersatzansprüchen gegen die Bank, wenn Kunden Rückvergütungen verschwiegen werden
25.06.2010
BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09
Prospektfehler bei Werbung mit Erfahrungswerten der Vergangenheit
25.03.2010
OLG Hamm, 28 U 78/09 vom 25.02.2010
Haftung der Vertriebsfirma bei fehlerhafter Schulung der Berater
08.04.2009
BGH, Urteil vom 5. November 2009 - III ZR 302/08
Zur Pflicht des Anlageberaters, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf für die von ihm vertriebenen...
Wichtige Urteile zum Kapitalanlagerecht
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl interessanter Rechtsprechung
zu unserer Kernkompetenz des Kapitalanlagerechts:
BGH, Urteil vom 5. November 2009 - III ZR 302/08
Zur Pflicht des Anlageberaters, die Wirtschaftspresse im Hinblick auf für die von ihm vertriebenen Anlageprodukte relevante Pressemitteilungen zeitnah durchzusehen.
Auszug aus den Entscheidungsgründen des BGH:
a) Bei einem Beratungsvertrag ist der Anlageberater zu mehr als nur zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Ein Anlageberater ist deshalb gehalten, eine Anlage, die er empfehlen will, mit üblichem kritischem Sachverstand zu prüfen, oder den Anleger auf ein diesbezügliches Unterlassen hinzuweisen. Ein Anlageberater, der sich in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert, hat sich aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen, das er empfehlen will. Dazu gehört auch die Auswertung vorhandener Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse. Bei einer privaten Anleihe muss danach über zeitnahe und gehäufte negative Berichte in der Börsenzeitung, der Financial Times Deutschland, dem Handelsblatt und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unterrichtet werden (Senatsurteil vom 5. März 2009 - III ZR 302/07 - NJW-RR 2009, 687, 688 Rn. 13 f m.w.N.). Zur Erfüllung der Informationspflichten des Anlageberaters über die von ihm empfohlene Anlage gehört es grundsätzlich nicht, sämtliche Publikationsorgane vorzuhalten, in denen Artikel über die angebotene Anlage erscheinen können. Vielmehr kann der Anlageberater selbst entscheiden, welche Auswahl er trifft, solange er nur über ausreichende Informationsquellen verfügt (Senatsurteil vom 5. März 2009 aaO. Rn. 15; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07 - NJW 2008, 3700, 3702 Rn. 26). Nicht beeinflusst wird die Frage der Pflichtverletzung durch eine unterlassene Aufklärung über mitteilungspflichtige Pressemitteilungen dadurch, ob sie auf einem Organisationsmangel beruht, weil z.B. das auszuwertende Presseerzeugnis gar nicht bezogen wird, oder die Weitergabe der Information an den Anleger schlicht vergessen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93 - NJW 1993, 2433, 2434 insoweit in BGHZ 123, 126 nicht abgedruckt).

