Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Versicherungsverträgen der CLERICAL MEDICAL jetzt zu Ihrem finanziellen Vorteil nutzen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, institutionelle Investoren und Kommunen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Unsere spezialisierten Fachanwälte sind seit mehreren Jahren insbesondere mit der Rückabwicklung von Versicherungspolicen der Clerical Medical befasst und konnten dabei beachtliche Erfolge erzielen. Besonders wichtig ist eine Bearbeitung dieser Fälle durch einen spezialisierten Fachanwalt von Anfang an, damit gleich zu Beginn "die Weichen richig gestellt werden".

In vielen Fällen konnten wir die Fälle außergerichtlich regeln; falls nötig setzen wir die Ansprüche gerichtlich durch.

12.03.2018

Clerical Medical

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Versicherungsverträgen der CLERICAL MEDICAL jetzt zu Ihrem finanziellen Vorteil nutzen!

- Bis zu 50% Mehr­er­lös
- Auch bereits been­de­te und gekün­dig­te Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge sind angreif­bar
- Schnel­le und unkom­pli­zier­te Abwick­lung
- Abwick­lung auch für öster­rei­chi­sche Man­dan­ten über unse­re Kanz­lei in Deutschland bzw. unser Büro in Wien
- Erst­prü­fung ist kos­ten­frei

Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Bank- und Kapi­tal­markt­recht Dr. Ste­phan Gre­ger erklärt hier­zu:

„Bereits mehr­fach hat die Cle­ri­cal Medi­cal dem Wider­spruch eines von unse­rer Kanz­lei ver­tre­te­nen Ver­si­che­rungs­neh­mer voll­um­fäng­li­ch statt­ge­ge­ben. In einem aktu­ell von unse­rer Kanz­lei ver­tre­te­nen Fall hat die Cle­ri­cal Medi­cal nun­mehr sogar dem Wider­spruch gegen einen bereits im Jahr 2009 gekün­dig­ten Ver­si­che­rungs­ver­trag voll­um­fäng­li­ch ent­spro­chen. 

Auf­grund der feh­ler­haf­ten Wider­rufs­be­leh­rung ist die Cle­ri­cal Medi­cal als Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ver­pflich­tet, an den Ver­si­che­rungs­neh­mer sämt­li­che ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge nebst Nut­zungs­er­satz aus­zu­be­zah­len. In dem von der Kanz­lei Dr. Gre­ger & Col­le­gen aktu­ell ver­tre­te­nen Fall wurde ein Mehrerlös von über 50% erzielt.

Ich emp­feh­le allen Ver­si­che­rungs­kun­den, die noch lau­fen­de Ver­trä­ge bei der Cle­ri­cal Medi­cal oder auch einer ande­ren bri­ti­schen Lebens­ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft haben, ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund des BREXIT über eine sofor­ti­ge Been­di­gung ihrer Ver­trä­ge nach­zu­den­ken und ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten im Hin­bli­ck auf die Optmie­rung der Aus­zah­lungs­sum­me durch eine spe­zia­li­sier­te Anwalts­kanz­lei über­prü­fen zu las­sen. Ich hal­te die juris­ti­sche und wirt­schaft­li­che Zukunft die­ser Ver­trä­ge für sehr unsi­cher. Ver­si­che­rungs­kun­den soll­ten den “Wider­rufs­jo­ker” zur Opti­mie­rung ihrer Aus­zah­lungs­sum­me nut­zen.

Zur Über­prü­fung Ihrer indi­vu­el­len Mög­lich­kei­ten sen­den Sie bit­te eine Email an:

info@remove-this.lebensversicherung-ausstieg.de  

oder nut­zen Sie unser Kon­takt­for­mu­lar:

http://www.lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen

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