Clerical Medical
- Bis zu 50% Mehrerlös
- Auch bereits beendete und gekündigte Versicherungsverträge sind angreifbar
- Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
- Abwicklung auch für österreichische Mandanten über unsere Kanzlei in Deutschland bzw. unser Büro in Wien
- Erstprüfung ist kostenfrei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger erklärt hierzu:
„Bereits mehrfach hat die Clerical Medical dem Widerspruch eines von unserer Kanzlei vertretenen Versicherungsnehmer vollumfänglich stattgegeben. In einem aktuell von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat die Clerical Medical nunmehr sogar dem Widerspruch gegen einen bereits im Jahr 2009 gekündigten Versicherungsvertrag vollumfänglich entsprochen.
Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Clerical Medical als Versicherungsgesellschaft verpflichtet, an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlten Beiträge nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aktuell vertretenen Fall wurde ein Mehrerlös von über 50% erzielt.
Ich empfehle allen Versicherungskunden, die noch laufende Verträge bei der Clerical Medical oder auch einer anderen britischen Lebensversicherungsgesellschaft haben, insbesondere vor dem Hintergrund des BREXIT über eine sofortige Beendigung ihrer Verträge nachzudenken und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf die Optmierung der Auszahlungssumme durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Ich halte die juristische und wirtschaftliche Zukunft dieser Verträge für sehr unsicher. Versicherungskunden sollten den “Widerrufsjoker” zur Optimierung ihrer Auszahlungssumme nutzen.
Zur Überprüfung Ihrer indivuellen Möglichkeiten senden Sie bitte eine Email an:
info@ lebensversicherung-ausstieg.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
http://www.lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen
Dr. Greger & Collegen – Standorte
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