Clerical Medical: Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen in Versicherungsverträgen!
„Bereits in der Vergangenheit hat die Clerical Medical Widersprüchen gegen Versicherungsverträge unserer Kanzlei stattgegeben. In allen bisherigen Fällen haben die Versicherungsnehmer im Vergleich zu dem letzten bekannten Rückkaufswert jeweils einen erheblichen Mehrerlös von bis zu 50% von der Versicherungsgesellschaft erhalten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. „Es zeigt sich, dass betroffene Versicherungsnehmer mit der Entscheidung für den Widerspruch die richtige Entscheidung getroffen haben.“
„Aktuell hat die Clerical Medical mehrere Versicherungsverträge unserer Mandanten rückabgewickelt. Einer unserer Mandanten hat auf diesem Wege aus einem noch laufenden Versicherungsvertrag einen Mehrerlös in Höhe von 9.400,- EUR im Vergleich zu dem letzten Rückkaufswert und sogar 11.000,- EUR im Vergleich zu den geleisteten Einzahlungen erhalten. Aber von dieser positiven Rechtsprechung sind nicht nur noch laufende Versicherungsverträge betroffen – auch bereits gekündigte Versicherungsverträge können rückabgewickelt werden. So haben weitere Mandanten unserer Kanzlei aus deren bereits beendeten Versicherungsverträgen weitergehende Zahlungen erhalten. Einer unserer Mandanten hat aus seinem Versicherungsvertrag im Jahr 2016 bereits die Ablaufleistung ausgezahlt erhalten und nun wurde durch die Clerical Medical eine weitere Zahlung in Höhe von 18.000,- EUR geleistet. Ein anderer Mandant unserer Kanzlei hat beispielweise aus der Rückabwicklung seines bereits beendeten Versicherungsvertrages sogar eine weitergehende Zahlung in Höhe von 33.000,- EUR erhalten“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der Clerical Medical und rät betroffenen Versicherungsnehmern dringend an, die entsprechenden Lebensversicherungsverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. „Der Widerspruch ist für einen Versicherungsnehmer insbesondere auch deshalb die attraktivere Alternative zur Kündigung, da im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer neben der Rückzahlung der bislang geleisteten Versicherungsprämien auch einen weitergehenden Nutzungsersatz leisten muss. Wie die aktuellen Beispiele zeigen, ist gerade dieser Mehrerlös für betroffene Versicherungsnehmer deutlich spürbar“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
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