Aktuelles
Abstimmung über Liquidation der ALBIS Capital AG & Co. KG geht in zweite Runde
Nach Informationen, die der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vorliegen, werden Anleger der Albis Capital AG & Co. KG in Kürze darüber informiert, dass die im Sommer dieses Jahres durchgeführte schriftliche Abstimmung über die Auflösung der Gesellschaft knapp gescheitert ist. Anstelle der erforderlichen Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen votierten lediglich 73,19% der an der Abstimmung teilgenommenen Anleger für die Liquidation.
Der Vorstand der Gesellschaft, Herr Peter Schorn, wird sich daher nochmals in einem ausführlichen Anlegerrundschreiben, dem unter anderem auch der Geschäftsbericht für das Jahr 2011 beiliegen wird, an die Gesellschafter wenden, um auch die weiteren 1,81% der Gesellschafter für den Liquidationsbeschluss zu gewinnen.
Laut Auskunft der Gesellschaft liegt zwischenzeitlich, nach mehr als zweijähriger Verfahrensdauer, auch ein strafrechtliches Urteil gegen mehrere Mitarbeiter externer Firmen vor. Die Hauptbeschuldigten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Betrugs verurteilt. Aufgrund der Tatsache, dass über das Vermögen der den Schaden verursachenden Leasingunternehmen bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, laufen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wohl ins Leere.
Gegen ehemalige Führungskräfte der ALBIS Capital AG & Co. KG liegen laut Auskunft des aktuellen Vorstands noch keine Entscheidungen vor. Die entsprechenden Verfahren auf Schadensersatz würden derzeit noch laufen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche Anleger der ALBIS Capital AG & Co. KG anwaltlich vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um eine kompetente und professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung der Anlegerinteressen sicherzustellen.
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