Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

10.03.2023

Aktuelle Informationen zu P&R-Insolvenzverfahren:

BGH veröffentlicht erste Entscheidung zu Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters

In der Rechtsfrage, ob die P&R-Insolvenzverwalter von P&R-Investoren in der Vergangenheit (bis zu vier Jahren vor Eröffnung der P&R-Insolvenzverfahren) erhaltene Auszahlungen (Mieterträge und/oder Rückkaufswerte) zurückverlangen können, hat der Bundesgerichtshof mit am 09.03.2023 veröffentlichtem Beschluss vom 26.01.2023 deutlich gemacht, dass ein derartiges Rückforderungsrecht der Insolvenzverwalter nicht besteht. Die Nichtzulassungsbeschwerde des P&R-Insolvenzverwalters Dr. Jaffé gegen das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe wurde durch den BGH zurückgewiesen. Der aktuelle BGH-Beschluss betrifft das erste der vier vom Insolvenzverwalter geführten Pilotverfahren – konkret das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH“ („GC-Container“). Die ausführliche und rechtlich fundierte Begründung des Beschlusses dürfte nach Ansicht unserer Kanzlei jedoch auf alle weiteren P&R-Insolvenzverfahren entsprechend übertragbar sein.

Der Insolvenzverwalter schließt seine Pressemitteilung hierzu zwar mit den Worten, dass die Entscheidung des BGH zunächst auszuwerten sei und die drei noch ausstehenden BGH-Entscheidungen in den weiteren Pilotverfahren abgewartet werden. Wir gehen allerdings davon aus, dass sich mit diesem ersten Beschluss das Thema der „P&R-Insolvenzanfechtung“ zu Gunsten aller früheren P&R-Investoren als „Altanleger“ erledigt hat.

Auch von unserer Kanzlei wurden für P&R-„Altanleger“, die die vom Insolvenzverwalter im Jahr 2021 vorgelegte Hemmungsvereinbarung nicht unterzeichnet haben, bundesweit zahlreiche Verfahren geführt. Kein einziges Gericht hat dem Insolvenzverwalter in diesen Verfahren Recht gegeben. Alle von ihm eingereichten Klagen wurden als unbegründet zurückgewiesen.

Da die Hemmungsvereinbarung aus dem Jahr 2021 bis Ende des Jahres 2023 Gültigkeit hatte, wurde von dem P&R-Insolvenzverwalter vor Veröffentlichung der aktuellen BGH-Entscheidung bereits begonnen, neue Hemmungsvereinbarungen zu versenden, die bis Ende des Jahres 2025 Gültigkeit haben sollten. Der Versand dieser neuen Hemmungsvereinbarungen hat sich mit der Veröffentlichung des aktuellen BGH-Beschlusses überschnitten.

Wer das Schreiben des Insolvenzverwalters mit der weiteren Hemmungsvereinbarung bereits erhalten hat, kann unseres Erachtens auf die Unterzeichnung und Rücksendung dieser neuen Hemmungsvereinbarung verzichten.


Der P&R-Insolvenzverwalter hat die von ihm gewünschte Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun vorliegen. Die bislang offene Rechtsfrage wurde zu Gunsten der P&R-„Altanleger“ höchstrichterlich entschieden.

Wir gehen deshalb davon aus, dass der Insolvenzverwalter die Rücksendung der neuen Hemmungsvereinbarungen nicht weiterverfolgen wird und weitere Rückforderungen früherer Auszahlungen auf sich beruhen lässt. Sollte dies wider Erwarten anders sein, könnte die Hemmungsvereinbarung theoretisch noch immer im Laufe der folgenden Monate abgegeben werden. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht hierfür kein Anlass.

Gerne halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen der P&R-Insolvenzverfahren informiert.

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