Aktuelles
ALAG Auto Mobil GmbH & Co.KG
Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg hat sich einem aktuell anhängigen ALAG-Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geführt wird, in einem Hinweisbeschluss zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung unter anderem zur Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts geäußert.
Nach vorläufiger Würdigung hält das Gericht hinsichtlich der gerügten Prospektfehler die Frage der Aufklärung über die fortbestehende bzw. wieder auflebende Haftung der Gesellschafter für entscheidend. Das Gericht führt hierzu aus:
„Die Hinweise im Prospekt dazu sind nach vorläufiger Würdigung nicht geeignet, dem Anleger dieses Risiko – nicht nur für den Fall der Insolvenz – klar vor Augen zu führen. […] Entscheidend ist, dass der Anleger veranlasst wird damit zu rechnen, dass er diese Ausschüttungen in voller Höhe zurückzuzahlen verpflichtet sein wird, auch wenn er seine Anlage voll geleistet hat.“
Nach Ansicht des Gerichts fehlt in dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bemängelten Emissionsprospekt der deutliche Hinweis darauf, dass es gerade die gewinnunabhängigen Ausschüttungen sind, die eine Haftung des Anlegers wieder aufleben lassen, denn gerade sie machen das Anlagemodell in den Augen der Anleger attraktiv und profitabel. Damit schließt sich das Gericht in diesem Punkt der Argumentation von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger an.
Betroffenen Anlegern sei geraten, sich in dieser Angelegenheit an einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits mehrere hundert Anleger in diesen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg und konnte für sie gute Erfolge erzielen.
ALAG-Verfahren vor dem Landgericht Hamburg
Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG in den Varianten "Classic", "ClassicPlus" und "Sprint", die sich bislang erfolgreich gegen die Rückforderungsansprüche der Beteiligungsgesellschaft zur Wehr gesetzt haben, erhalten derzeit wieder Post der Rechtsanwaltskanzlei Mahlmann aus Hamburg.
In diesen Schreiben werden die Anleger letztmalig außergerichtlich aufgefordert, Zahlungen an die sich in Liquidation befindliche Gesellschaft zu leisten. Für den Fall, dass die Rückforderung nicht fristgerecht erfüllt wird, werden gerichtliche Schritte angekündigt. Dem Aufforderungsschreiben liegt als "Drohung" bereits die vorbereitete Klage im Entwurf bei.
Wir raten Anlegern, der Forderung nicht nachzukommen und sich stattdessen schnellstmöglich an unsere Kanzlei zu wenden.
Von unserer Seite wird eine für die betroffenen Anleger eine deutlich günstigere Lösung angestrebt. Wir sehen hier gute Möglichkeiten -durch Aufrechnung mit Prospekthaftungsansprüchen, die Forderung entweder ganz abzuwenden oder zumindest deutlich zu reduzieren.
Zur konkreten Prüfung benötigen wir bitte folgende Unterlagen von Ihnen:
- den Zeichnungsschein,
- die Beitrittserklärung
- das Schreiben der Kanzlei Mahlmann
- sowie (sofern vorhanden) Unterlagen zur Rechtsschutzversicherung.
Sollten Sie als Anleger einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten, so bitten wir diese umgehend (Achtung: 14-Tage-Frist!) nebst Zustellnachweis (gelber Briefumschlag) an uns zu übersenden. Wir leiten dann umgehend die notwendigen juristischen Schritte zur Abwehr dieser Forderung ein.
Wir vertreten darüber hinaus eine Vielzahl von geschädigten Anlegern (mehrere Hundert) und führen für diese Schadenersatzprozesse vor dem Landgericht Hamburg. Ziel dieser Verfahren ist die vollständige Rückzahlung aller geleisteter Einlagen. Nähere Informationen erhalten Sie über unsere Kanzlei.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Weltenburger Straße 70
81677 München
089 49009218
089 237084811
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
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0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de