Aktuelles
ALAG kündigt bundesweite Klagewelle an!
Ziel dieser Klagewelle ist nicht nur die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen, sondern insbesondere auch die Erfüllung der Ratenzahlungspflichten von sogenannten "Sprint-Anlegern". Für die Anleger ist dies besonders bitter, denn sie haben somit nicht nur das bereits investierte Kapital verloren, sondern sollen der Gesellschaft auch noch weiteres Kapital zuführen.
Der Grund für die von der Gesellschaft angekündigte massive Klageflut dürfte darin liegen, dass die von ihr behaupteten Ansprüche möglicherweise zum Ablauf dieses Jahres zu verjähren drohen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits mehrere hundert ALAG-Anleger erfolgreich vertreten hat, sieht gute Chancen, sich gegen die Forderung der ALAG zu wehren. Im Idealfall kann mit der ALAG bereits vor Einreichung der Klage eine Einigung gefunden werden. Hiermit könnte ein möglicherweise langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt den Anlegern der ALAG, die einer derartigen Forderung der Gesellschaft noch ausgesetzt sind, sich in dieser Angelegenheit möglichst frühzeitig an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um im Gegenzug Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft u.a. gerichtlich geltend zu machen.
Dr. Greger & Collegen – Standorte
Standort München
Weltenburger Straße 70
81677 München
089 49009218
089 49035966
kanzlei-muenchen@ dr-greger.de
Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
0941 630996-0
0941 630996-20
kanzlei-regensburg@ dr-greger.de