Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

17.10.2012

ALAG kündigt bundesweite Klagewelle an!

Laut Angaben eines Vertreters der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG beabsichtigt das sich in Liquidation befindliche Unternehmen, bis zum Ende des Jahres 2012 bundesweit etwa 6.000 (!) Klagen gegen an der Gesellschaft beteiligte Kapitalanleger einzureichen.

Ziel dieser Klagewelle ist nicht nur die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen, sondern insbesondere auch die Erfüllung der Ratenzahlungspflichten von sogenannten "Sprint-Anlegern". Für die Anleger ist dies besonders bitter, denn sie haben somit nicht nur das bereits investierte Kapital verloren, sondern sollen der Gesellschaft auch noch weiteres Kapital zuführen.

Der Grund für die von der Gesellschaft angekündigte massive Klageflut dürfte darin liegen, dass die von ihr behaupteten Ansprüche möglicherweise zum Ablauf dieses Jahres zu verjähren drohen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits mehrere hundert ALAG-Anleger erfolgreich vertreten hat, sieht gute Chancen, sich gegen die Forderung der ALAG zu wehren. Im Idealfall kann mit der ALAG bereits vor Einreichung der Klage eine Einigung gefunden werden. Hiermit könnte ein möglicherweise langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt den Anlegern der ALAG, die einer derartigen Forderung der Gesellschaft noch ausgesetzt sind, sich in dieser Angelegenheit möglichst frühzeitig an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um im Gegenzug Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft u.a. gerichtlich geltend zu machen.

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