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ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. fordert Anleger zur Zahlung auf
Nachdem die Albis Capital AG & Co. KG i.L. mit Wirkung zum 31.12.2012 die Liquidation beschlossen hat, fordert die Albis Capital AG & Co. KG i.L. deren Anleger aktuell zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen sowie zur Zahlung von rückständigen und künftigen Sprintraten auf.
Bereits in der Vergangenheit hat die Albis Capital AG & Co. KG i.L. Anleger zur Rückzahlung der Ausschüttungen sowie zur Zahlung rückständiger Sprintraten aufgefordert und diese Forderung zum Teil bereits klageweise geltend gemacht.
Aufgrund unserer Erfahrungen in der Vertretung von Anlegern der Albis Capital AG & Co. KG i.L. konnten wir für unsere Mandanten eine erhebliche Reduzierung der geforderten Summen erreichen und zudem sicherstellen, dass zukünftig keine weiteren Forderungen gegen unsere Mandanten mehr geltend gemacht werden können.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der sich seit mehreren Jahren intensiv und speziell mit den Fonds der Rothmann & Cie. AG befasst, rät betroffenen Anlegern sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und den Forderungen der Albis Capital AG & Co. KG i.L. nicht ungeprüft nachzukommen.
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