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ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. (jetzt RvH AG & Co. KG i.L.) kündigt Fortsetzung der Gesellschaft an
Getreu dem Motto „alle Jahre wieder“ wurden auch dieses Jahr pünktlich zur Weihnachtszeit die Anleger der Albis Capital angeschrieben und über eine drohende Rückforderung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen informiert.
„Bereits in der Vergangenheit hat die ALBIS Capital deren Anleger zur Rückforderung der gewinnunabhängigen Ausschüttungen aufgefordert. Anders als jedoch in den Vorjahren ist diese Ankündigung aber mit einer Aufforderung zur Abstimmung über eine Satzungsänderung und einer Abstimmung über die Aufhebung der Liquidation verbunden.“ so Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger.
Da die ALBIS Capital bereits Anleger auf Rückzahlung der Ausschüttungen klageweise in Anspruch genommen hat und diese Klageverfahren den erwarteten Ausgang zu Gunsten der ALBIS Capital gefunden haben, rät Rechtsanwalt Dr. Greger weiterhin betroffenen Anlegern eine kostengünstige vergleichsweise Regelung anzustreben und nicht ohne anwaltliche Beratung und ungeprüft Zahlungen zu leisten.
„Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Vertretung von betroffenen Anlegern der ALBIS Capital ist es der Kanzlei Dr. Greger & Collegen möglich für die von uns vertretenen Mandanten eine deutliche Reduzierung der erhobenen Forderung zu erreichen. Betroffene Anleger sollten sich umgehend an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
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