Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

26.06.2013

Albis Capital AG & Co. KG i.L.

Anleger erhalten erneut Zahlungsaufforderungen!

 

 

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. fordert Anleger erneut zur Zahlung auf

02.09.2013

Nachdem die Albis Capital AG & Co. KG i.L. im Juni 2013 ihre Anleger angeschrieben und zur Zahlung rückständiger Sprinter-Raten aufgefordert hat, werden aktuell die Anleger in der Anlagevariante „Classic Plus“ angeschrieben.

Obwohl den Anleger dieser Anlagevariante zu keinem Zeitpunkt unmittelbar die Ausschüttungen ausgezahlt worden sind, fordert die Albis Capital AG & Co. KG i.L. aktuell deren Rückzahlung. Gleichzeitig werden die Anleger aufgefordert, deren restliche Einlagensumme zu erbringen.

Bereits in der Vergangenheit hat die Albis Capital AG & Co. KG i.L. Anleger zur Zahlung aufgefordert und deren Forderungen bereits klageweise geltend gemacht.

Aufgrund unserer Erfahrungen in der Vertretung von Anlegern der Albis Capital AG & Co. KG i.L. konnten wir für unsere Mandanten erreichen, dass nur ein Teil der Ausschüttungen zurück zu zahlen war und die Albis Capital AG & Co. KG i.L. auf die restliche Einlagensumme verzichtet hat.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger, der sich seit mehreren Jahren intensiv und speziell mit den Fonds der Rothmann & Cie. AG befasst, rät betroffenen Anlegern sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und den Forderungen der Albis Capital AG & Co. KG i.L. nicht ungeprüft nachzukommen.

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26.06.2013

ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. fordert Anleger zur Zahlung auf

Nachdem die Albis Capital AG & Co. KG i.L. mit Wirkung zum 31.12.2012 die Liquidation beschlossen hat, fordert die Albis Capital AG & Co. KG i.L. deren Anleger aktuell zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen sowie zur Zahlung von rückständigen und künftigen Sprintraten auf. 

Bereits in der Vergangenheit hat die Albis Capital AG & Co. KG i.L. Anleger zur Rückzahlung der Ausschüttungen sowie zur Zahlung rückständiger Sprintraten aufgefordert und diese Forderung zum Teil bereits klageweise geltend gemacht.

Aufgrund unserer Erfahrungen in der Vertretung von Anlegern der Albis Capital AG & Co. KG i.L. konnten wir für unsere Mandanten eine erhebliche Reduzierung der geforderten Summen erreichen und zudem sicherstellen, dass zukünftig keine weiteren Forderungen gegen unsere Mandanten mehr geltend gemacht werden können.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der sich seit mehreren Jahren intensiv und speziell mit den Fonds der Rothmann & Cie. AG befasst, rät betroffenen Anlegern sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und den Forderungen der Albis Capital AG & Co. KG i.L. nicht ungeprüft nachzukommen.

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21.01.2013

ALBIS Capital AG & Co. KG wird mit Wirkung zum 31.12.2012 liquidiert

Nachdem der erste Versuch, einen Beschluss zur Liquidation der Albis Capital AG & Co. KG herbeizuführen, knapp an der hierfür erforderlichen 75%-Hürde gescheitert ist, kann die Albis Capital nun den Erfolg der Abstimmungswiederholung verkünden: 80,48% der abgegebenen Stimmen votierten im zweiten Anlauf für eine Liquidation der Gesellschaft.

Anleger, die im Rahmen der Liquidation zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen oder zur Zahlung von noch ausstehenden Raten aufgefordert werden, sollten diesen Forderungen nicht ungeprüft nachkommen und anwaltliche Beratung und Unterstützung hinzuziehen. Hier gilt es insbesondere zu überprüfen, ob Seitens der Gesellschaft überhaupt eine Rechtsgrundlage für weitere Zahlungen besteht. Auch die Annahme eines von der Kanzlei Dr. May, Hofmann + Kollegen vorgelegten Vergleichs sollte nicht unüberlegt oder überstürzt erklärt werden. Möglicherweise besteht hier noch Nachverhandlungspotential.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreichen Anlegern der ALBIS Capital AG & Co. KG professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Anlegerinteressen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um im Rahmen der Liquidation nichts herzuschenken und soweit wie möglich das bestmögliche Ergebnis herbeizuführen.

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30.10.2012

Abstimmung über Liquidation der ALBIS Capital AG & Co. KG geht in zweite Runde.


Nach Informationen, die der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vorliegen, werden Anleger der Albis Capital AG & Co. KG in Kürze darüber informiert, dass die im Sommer dieses Jahres durchgeführte schriftliche Abstimmung über die Auflösung der Gesellschaft knapp gescheitert ist. Anstelle der erforderlichen Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen votierten lediglich 73,19% der an der Abstimmung teilgenommenen Anleger für die Liquidation.

Der Vorstand der Gesellschaft, Herr Peter Schorn, wird sich daher nochmals in einem ausführlichen Anlegerrundschreiben, dem unter anderem auch der Geschäftsbericht für das Jahr 2011 beiliegen wird, an die Gesellschafter wenden, um auch die weiteren 1,81% der Gesellschafter für den Liquidationsbeschluss zu gewinnen.

Laut Auskunft der Gesellschaft liegt zwischenzeitlich, nach mehr als zweijähriger Verfahrensdauer, auch ein strafrechtliches Urteil gegen mehrere Mitarbeiter externer Firmen vor. Die Hauptbeschuldigten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Betrugs verurteilt. Aufgrund der Tatsache, dass über das Vermögen der den Schaden verursachenden Leasingunternehmen bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, laufen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wohl ins Leere.

Gegen ehemalige Führungskräfte der ALBIS Capital AG & Co. KG liegen laut Auskunft des aktuellen Vorstands noch keine Entscheidungen vor. Die entsprechenden Verfahren auf Schadensersatz würden derzeit noch laufen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche Anleger der ALBIS Capital AG & Co. KG anwaltlich vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um eine kompetente und  professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung der Anlegerinteressen sicherzustellen.

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… der nächste Rothmann-Fonds vor dem Ende! Droht damit der Verlust der gesamten Einlage?

Es kam wie befürchtet – und dies sogar schneller als erwartet. Bereits mit Rundschreiben vom 02.01.2012 hatten wir darauf aufmerksam gemacht, dass sich nach ALAG und DSK mit der Albis Capital die nächste Liquidation einer Rothmann-Beteiligung anbahnen könnte.

Und nun ist es Gewissheit: Die Anleger der Albis Capital AG & Co. KG werden mit beiliegendem Rundschreiben aufgefordert, über die Auflösung der Gesellschaft zum 30.06.2012 abzustimmen.

Der Vorstand der nunmehr geschäftsführenden RvH Verwaltungs AG, Herr Peter Schorn, macht für die aussichtslose wirtschaftliche Situation der Gesellschaft die zum Nachteil der Gesellschaft begangenen Betrugsfälle verantwortlich, deren Auswirkungen noch heute anhalten würden. Dies mag sicherlich mit eine Rolle spielen. Warum aber hat die börsennotierte Albis Leasing zum Jahreswechsel so schnell die Albis Capital Verwaltungs AG verkauft? Möglicherweise sind auch eklatante Managementfehler der Vorstände des Konzerns mitverantwortlich für den Niedergang der Gesellschaft. Die Presse sowie Branchen-Insider berichten von unfassbaren Vorgängen im Hause Albis. Wir empfehlen unseren Mandanten daher, auch eventuelle Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Manager mit überprüfen zu lassen.

1. Abstimmung über die Liquidation

Mit der Liquidation der Albis Capital AG & Co. KG soll einer in naher Zukunft drohenden Insolvenz zuvorgekommen werden. Aus vorgenannten Gründen sollte aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt eine Zustimmung zur Liquidation nicht voreilig erteilt werden und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen sehr genau überlegt sein.

Unser Ratschlag:  Anleger sollten vor der Stimmabgabe anwaltlichen Rat einholen!

2. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen

Sowohl im Rahmen einer eventuellen Insolvenz als auch im Rahmen einer Liquidation wäre damit zu rechnen, dass Anleger aufgefordert werden, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Dieser Aufforderung sollte aus unserer Sicht zunächst nicht ungeprüft nachgekommen werden. Wir raten deshalb an, durch einen auf Kapitalanlagegerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, ob eine derartige Rückforderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt ist.

Unser Ratschlag:  Anwaltliche Unterstützung einholen!

3. Einforderung rückständiger Ratenzahlungen per Mahnbescheid

Aktuell und im Laufe der kommenden Wochen erhalten Sprint-Anleger, die ihre Beteiligungssumme in monatlichen Raten einzahlen und sich mit derartigen Raten in Verzug befinden, gerichtliche Mahnbescheide, mit denen die rückständigen Raten geltend gemacht werden, zugestellt. Anleger sollten auch hinsichtlich dieser Forderung unbedingt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, da unserer Ansicht nach hiergegen möglicherweise mit eigenen Schadensersatzansprüchen aufgerechnet werden kann.

Anleger, die einen derartigen Mahnbescheid zugestellt bekommen, sollten sich möglichst rasch an unsere Kanzlei wenden, da ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich ist. Wird diese Frist versäumt, könnte die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen und die Forderung wäre im Anschluss daran durch Gerichtsvollzieher vollstreckbar, ohne dass ein Gericht die Rechtmäßigkeit dieses Anspruchs geprüft hätte.

Unser Ratschlag:  Fristgerecht Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen (lassen)!

4. Wie geht es weiter?

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wird für die von ihr vertretenen Mandanten Maßnahmen gegenüber allen rechtlich in Betracht kommenden Gesellschaften und Personen prüfen, um ihnen gegenüber Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen. Insbesondere werden möglicherweise in Betracht kommende Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Vorstände aus dem Albis Konzern und aus dem Haus des Emittenten von unserer Kanzlei überprüft.

Sofern uns Anleger hiermit beauftragen wollen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Den Zeichnungsschein zur Albis Capital AG & Co. KG
  2. Den letzten Kontoauszug der Gesellschaft
  3. Bei Sprint-Zahlern die Information, wie viele Raten bereits eingezahlt wurden
  4. Sofern vorhanden: Vertragsdaten der Rechtsschutzversicherung

Wir klären daraufhin die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung oder erstellen ein individuelles Kostenangebot.



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