Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

10.09.2013

ALBIS Capital AG & Co. KG

Landgericht Hamburg weist auf fehlerhafte

Widerrufsbelehrung hin

In einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geführten Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hat das Gericht die Parteien darauf hingewiesen, dass die in der Beitrittserklärung zur Albis Capital AG & Co. KG verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein dürfte.

Das Gericht beruft sich in seinem schriftlichen Hinweis auf einen aktuellen Hinweisbeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus Juni 2013, wonach die die zur Verwendung gekommene Widerrufsbelehrung für unrichtig befunden wurde, weil sie nicht darüber belehrt, dass dem Anleger im Falle des Widerrufs nur ein Anspruch auf Auszahlung seines Auseinandersetzungsguthabens zusteht.

Entscheidend für die Widerrufsmöglichkeit ist somit, ob das Beratungsgespräch und die daran anschließende Unterzeichnung der Beitrittserklärung im Rahmen einer Haustürsituation, also beispielsweise in der Wohnung des Anlegers, erfolgt ist.


Ist dies der Fall, bestehen gute Chancen darauf, sich vorzeitig von der Beteiligung trennen zu können, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Bei Vorliegen einer Haustürsituation können Anleger somit auch noch viele Jahre nach der Vertragsunterzeichnung ihren Beitritt widerrufen.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, der sich seit mehreren Jahren intensiv und speziell mit den Fonds der Rothmann & Cie. AG befasst, rät betroffenen Anlegern, sich zu dieser Thematik unbedingt anwaltlich beraten lassen, ob ein Widerruf der Beitrittserklärung im konkreten Fall noch möglich und auch sinnvoll ist.

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