Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

02.06.2015

Albis Capital:

Landgericht Hamburg verurteilt die Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH zum Schadensersatz

Erneut hat das Landgericht Hamburg mit aktuellem Urteil vom 21.05.2015 der gegen die Hanseatische Fonds Treuhand GmbH gerichteten Klage eines von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Albis Capital Anlegers in voller Höhe stattgegeben. Bei der Albis Capital AG & Co. KG i.L. handelt es sich um einen Fonds, welcher durch das ehemalige Emissionshaus Rothmann & Cie. AG vertrieben wurde.

Das Gericht verurteilte die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH zum vollständigen Schadensersatz in Höhe des vom Anleger investierten Kapitals.

Hierbei sieht das Gericht den Emissionsprospekt durchaus kritisch und stellt fest, dass die Darstellung der Emissionskosten im Prospekt fehlerhaft sein könnte. „Das Gericht stützt sich bei seiner Einschätzung auf die Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, dass die Emissionskosten für einen durchschnittlichen Anleger nicht hinreichend verständlich sind“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Eine letztendliche Entscheidung über diesen Punkt hat das Gericht zunächst jedoch offen gelassen, da bereits aus anderen wichtigen Gründen der Klage stattzugeben war, denn die stattgefundene Beweisaufnahme hat zur Überzeugung des Gerichts ergeben, dass der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Kapitalanleger nicht ordnungsgemäß, insbesondere über das Totalverlustrisiko, aufgeklärt worden ist. Dieses Beratungsverschulden hat das Gericht der Hanseatische Fonds Treuhand GmbH zugerechnet.

„Da die Schadensersatzansprüche spätestens taggenau 10 Jahre ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung verjähren, sollte umgehend eine rechtliche Prüfung der individuellen Möglichkeiten erfolgen“, rät Rechtsanwalt Dr. Greger und empfiehlt, sich zur unverzüglichen Einleitung von verjährungshemmenden Maßnahmen kurzfristig an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt, steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.

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