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ALBIS Finance AG – Kapitalvernichtung anstelle von Kapitalvermehrung
Anstelle der in Aussicht gestellten positiven Rendite erweist sich die Kapitalanlage als Verlustgeschäft. Das von der Gesellschaft mitgeteilte Abfindungsguthaben liegt erheblich unter der Summe der eingezahlten Beträge. Anleger sollen nicht einmal 2/3 ihres investierten Betrages zurückerhalten!
Die Gesellschaft weigert sich zudem, das magere Abfindungsguthaben in einem Betrag vollständig auszuzahlen. Aufgrund eines Liquiditätsengpasses, für den die Finanzkrise verantwortlich gemacht wird, könne das Guthaben an die ausscheidenden Anleger nur in Raten, verteilt auf fünf Jahre, ausgezahlt werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger aus Regensburg, der bereits zahlreiche Anleger in dieser Angelegenheit vertritt, hält jedoch weniger die Finanzkrise als vielmehr das Fondskonzept an sich für den eigentlichen Grund des Liquiditätsproblems. Insbesondere die erheblichen Emissionskosten in Höhe von 20 % des Zeichnungsvolumens sowie die enormen laufenden Kosten dürften seiner Ansicht nach wohl eher der Grund für die finanziellen Probleme des Fonds sein.
Anleger sollten sich mit der Auszahlung des Abfindungsguthabens in Raten nicht abspeisen lassen und auf eine Auszahlung des Betrages in einer Summe bestehen. Sofern sich die Gesellschaft auf einen angeblichen Liquiditätsengpass beruft, sollte Einsichtnahme in das Wirtschaftsprüfungsgutachten gefordert werden.
Laut Rechtsanwalt Dr. Greger sollten Anleger zudem mit der außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche nicht länger warten, da im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage oder einer Insolvenz der Gesellschaft nicht nur die Gefahr besteht, dass die Auszahlung des Abfindungsguthabens unmöglich wird, sondern darüber hinaus würde auch die Rückforderung aller bislang erhaltenen Ausschüttungen drohen.
Geschädigten Anlegern wird empfohlen, sich zur Überprüfung von Schadensersatzansprüchen, die auf die vollständige Rückerstattung des eingesetzten Kapitals gerichtet sind, an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf das Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts spezialisiert hat. Für die von uns vertretenen Mandanten haben wir bereits eine Vielzahl von Prospekthaftungsklagen beim Landgericht Hamburg eingereicht.
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