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Albis Finance AG
Gut ein Jahr ist es her, seit die Albis Finance AG deren Anleger darüber informiert hat, dass die noch offenen Abfindungsguthaben nicht mehr ausbezahlt werden. Dies wurde mit einer angespannten finanziellen Situation begründet, wobei sich die Albis Finance AG auf den sog. „Liquiditätsvorbehalt“ berufen hat.
„Die Voraussetzungen für diesen Liquiditätsvorbehalt sind durch die Albis Finance AG zu keinem Zeitpunkt dargelegt worden“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Diese Einschätzung wurde nunmehr auch durch das Landgericht Hamburg bestätigt. Das Gericht hat einer Klage auf Auszahlung des dem Anleger zustehenden Abfindungsguthabens vollständig stattgegeben:
„Die von der Beklagten insoweit vorgebrachte Einwendung greift nicht durch. Es ist nicht ersichtlich, dass die Beklagte berechtigt ist, die sofortige Zahlung des Betrages (…) aus Liquiditätsgründen z.Z. zu verweigern.“
„Mit diesen deutlichen Worten, hat das Gericht die Argumentation der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vollumfänglich bestätigt“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche Anleger, die seitens der Albis Finance AG ebenfalls mit der Auszahlung des Abfindungsguthabens vertröstet wurden und leistet für diese juristische Unterstützung bei dessen Geltendmachung. Bereits in der Vergangenheit konnte die Kanzlei den Anlegern zu Zahlungen durch die Albis Finance AG verhelfen. „Es besteht für die Anleger keinerlei Veranlassung, auf die ihm zustehenden Zahlungen zu verzichten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern an ihren Standorten gerne zur Verfügung.
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