Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

31.07.2018

Albis Finance (NL Nord Lease) und Albis Capital: Mahnbescheide zur Urlaubszeit

Aufgrund laufender Fristen besteht dringender Handlungsbedarf!

Pünktlich zur Urlaubszeit werden Anleger der Albis Finance sowie der Albis Capital mittels Mahnbescheid zur Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens aufgefordert. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen rät betroffenen Kapitalanlegern, den Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachzukommen und ihre Interessen zu bündeln.

Anleger der Albis Finance (aktuell: NL Nord Lease) und der Albis Capital werden aktuell mit Mahnbescheiden zu Zahlungen aufgefordert. Zahlungsgrund sei bei der Albis Finance der zum Kündigungszeitpunkt verbleibende negative Abfindungswert und bei der Albis Capital die Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen, welche durch den Drittgläubiger, Herrn Rechtsanwalt Boris Hofmann, geltend gemacht werden.

Bereits seit Jahren werden Anleger der Albis Finance und der Albis Capital aufegfordert, vermeintlich negative Abfindungsguthaben und gewinnunabhängige Ausschüttungen zurück zu bezahlen. Nunmehr werden diese Rückforderungen per Mahnbescheide geltend gemacht. Da ab Zugang eines Mahnbescheids gesetzliche und nicht verlängerbare Fristen laufen und diese nicht versäumt werden dürfen, ist betroffenen Anlegern schnelles und zügiges Handeln dringend zu empfehlen. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die schon seit vielen Jahren Erfahrungen mit den von Rothmann & Cie. aufgelegten unternehmerischen Beteiligungen hat und insbesondere auch bereits zahlreiche Anleger der Albis Finance und der Albis Capital vertritt, rät den von der aktuellen Zahlungsaufforderung betroffenen Anlegern, sich nicht einschüchtern zu lassen und die geltend gemachten Forderungen nicht ungeprüft zu erfüllen. „Unser Ziel ist es, die geltend gemachten Forderungen abzuwehren oder zumindest zu reduzieren, damit sich die weiteren wirtschaftlichen Nachteile für die Anleger in Grenzen halten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Kanzlei liegen bereits zahlreiche Anfragen von besorgten Anlegern vor. Je mehr Anleger sich für eine Vertretung entscheiden, desto besser lässt sich dem Fonds in Augenhöhe entgegentreten.

Um hierzu eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu erhalten, können sich betroffene Anleger der Albis Finance und der Albis Capital an die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist über die Internetseite der Fachanwaltskanzlei unter folgendem Link:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/ 

bzw. folgender E-Mail-Adresse:

albis@remove-this.dr-greger.de   

möglich.

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