Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

29.11.2017

Albis Finance wird wieder aktiv!

Anleger zur Zahlung von "Abfindungsguthaben" aufgefordert

„Die Albis Finance (nunmehr NL Nord Lease) verfällt auch dieses Jahr in altbekannte Muster zurück und stellt pünktlich zu Weihnachten Rückforderungsansprüche in nicht unbeträchtlicher Höhe an deren Anleger“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Was ist passiert?

Nachdem die Albis Finance über deren Rechtsanwälte einen Großteil der Beteiligungen zum 31.12.2016 aktiv gekündigt hat, erhalten die Anleger nunmehr mit Schreiben vom 24.11.2017 die Mitteilung, dass die Beteiligung „abgerechnet“ ist und das Abfindungsguthaben ermittelt wurde.

Viele Anleger haben zum Ende der Beteiligung mit einer Auszahlung gerechnet, erhalten nunmehr aber die Mitteilung, dass diese – statt Gelder zu erhalten – noch weitere Gelder an die Albis Finance leisten müssen. Hierfür wird den Anlegern eine Frist bis zum 31.12.2017 gesetzt.

„Betroffene Anleger sollten zunächst keine Zahlung leisten und dieser Forderung nicht ungeprüft nachkommen“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter. „Es ist zunächst zu prüfen, ob diese behauptete Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist“, so Fachanwalt Dr. Greger.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt bereits seit Jahren eine Vielzahl von geschädigten Anlegern der Albis Finance und empfiehlt betroffenen Anlegern sich kurzfristig anwaltlich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, da die Albis Finance eine Rückzahlungsfrist bis zum 31.12.2017 setzt und nach diesem Zeitpunkt die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte angekündigt hat. 

Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist unter folgendem Link möglich:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/

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