Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

28.06.2013

ALBIS Leasing GmbH haftet für Prospektfehler

Hanseatisches Oberlandesgericht sieht erstmals ALBIS Leasing GmbH in der Haftung wegen Prospektfehlern bei der ALAG

In einem knapp 50-seitigen Beschluss hat sich der 13. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in einem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen geführten Verfahren umfangreich und detailliert mit dem Emissionsprospekt der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG auseinandergesetzt. Der erkennende Senat kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Emissionsprospekt der ALAG fehlerhaft ist und bestätigt damit die seit langem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretene Argumentation.

Das Gericht stellt in dem aktuellen Beschluss zum einen fest, dass in dem ALAG-Emissionsprospekt, der dem Verfahren zugrunde liegt, nicht hinreichend über die Höhe der Emissionskosten aufgeklärt wurde: Einerseits würde nach Ansicht des Gerichts ein Hinweis darauf fehlen, dass die mit dem Vertrieb beauftragte HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH für ihre Vermittlungstätigkeit Provisionen in Höhe von bis zu 24% erhält und andererseits würde sich aus dem Prospekt nicht deutlich genug ergeben, in welchem Umfang bezogen auf die vom Anleger geleistete Einlage Emissionskosten anfallen. Der Hinweis im Emissionsprospekt, wonach ein bestimmter Prozentsatz der gesamten Mittel für Emissionskosten aufgewendet wird, genügt demnach nicht. Das Gericht führt hierzu aus:

„Für den Anleger ist es aber nicht relevant, wieviel Prozent der von der Beteiligungsgesellschaft aufzunehmenden Kredite oder erst zu erzielenden Erlöse zur Begleichung der Emissionskosten aufgewendet werden müssen. Für den Anleger ist vielmehr relevant, wieviel von den vom ihm an die Beteiligungsgesellschaft gezahlten Beträgen tatsächlich dieser zur Verfügung stehen oder als Emissionskosten, ohne den Geschäftszweck fördern zu können, wieder abfließen.“

Ein weiterer Prospektfehler, den das Gericht in seinem Beschluss bestätigt, ergibt sich daraus, dass über die im Falle der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft eintretende Rückzahlungspflicht bezüglich der dem Anleger gewährten gewinnunabhängigen Auszahlungen nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Nach Auffassung des zuständigen Berufungssenats würde an keiner Stelle des Prospekts mit der notwendigen Deutlichkeit hervorgehoben, dass es sich bei den gewinnunabhängigen Auszahlungen rechtlich um die Rückgewähr von Einlagen handelt. Das Gericht argumentiert:

„Der Anleger geht nach der Gesamtgestaltung des Prospekts vielmehr davon aus, dass er mit der Zahlung der im Zeichnungsschein vorgesehenen Beträge an die Beklagte zu 1.) seinen finanziellen Verpflichtungen genüge getan habe. Dass von Gesetzes wegen eine Rückzahlung der Einlage der anfänglichen Nichtzahlung gleichsteht, vermag ein durchschnittlicher Anleger nicht zu erkennen.“

Nach dem aktuellen Beschluss des Hanseatischen OLG hat für diese Fehler die Gründungskommanditistin, die ALBIS Leasing GmbH, einzustehen. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der bereits zahlreiche ALAG-Anleger anwaltlich vertritt und dessen Rechtsauffassung durch den ausführlichen Beschluss bestätigt wird, rät betroffenen Anlegern, sich in dieser Angelegenheit an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um eine kompetente und  professionelle Unterstützung bei der Durchsetzung der Anlegerinteressen sicherzustellen.

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