Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

24.04.2014

Anleihe der MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH:

Erleidet die erste Schiffsanleihe nun Schiffbruch?

Nach einer monatelangen Hängepartie um das erforderliche Rating für den Entry Standard hat die Ratingagentur Feri nun am 17.04.2014 die 6,875 % Anleihe der MS "Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH mit der Note „BB-“ (erhöhtes Ausfallrisiko) bewertet. Ende 2013 hatte die Rating-Agentur Scope im Rahmen eines bereits seit August 2013 laufenden Ratingverfahrens sowohl ihr Emittenten-Rating für die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH mit der Ratingnote „CCC+“  (“Ungenügend: niedrigste Bonität – sehr hohes Ausfallrisiko – akute Gefahr des Zahlungsverzuges – dringender Handlungsbedarf”) und auch das Anleihe-Rating der Traumschiff-Anleihe mit der Investment Grade-Ratingnote „BBB-“ zurückgezogen. Begründet wurde dies damals mit einem nicht ausreichenden Informationsstand. Daraufhin hatte das Unternehmen schließlich am 12.02.2014 die Feri mit der Erstellung des Folge-Ratings beauftragt.

Die MS "Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH hatte die 6,875 % Anleihe (WKN: A1RE7V/ISIN: DE000A1RE7V0) mit einer Laufzeit von 5 Jahren  am 18.12.2012 in Höhe von € 50 Millionen emittiert. Ausweislich der Anleihebedingungen ist der Anspruch auf Rückzahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen gemäß § 3 Abs. 1 der Anleihebedingungen durch die Bestellung einer erstrangigen Schiffshypothek in Höhe von EUR 60 Mio. besichert.

Zuletzt hatten die Meldungen über schlechte Geschäftszahlen und den Wechsel in der Eigentümer- und  Managementetage nicht für viel Vertrauen bei den Anleihegläubigern gesorgt. Der Kurs der Anleihe verzeichnete in den letzten Wochen Seitwärtsbewegungen und notierte zum Teil unter 64%. Dies zeigt die massive Verunsicherung auf Seiten der Anleihegläubiger. 

So rechnet auch Feri erst für 2015 mit einem verbesserten Verschuldungsstand. Positiv sei, so Feri, dass der neue Mehrheitsgesellschafter Callista die Restrukturierungsmaßnahmen aktiv begleite und eine Kapitalmaßnahme plane. Weiter heißt es, der bisherige Mehrheitsgesellschafter Aurelius garantiere die im Dezember 2014 fällige Kuponzahlung. 

Die Anleihen, die unter anderem von der comdirekt und Sparkassen Broker vertrieben wurden,  richten sich mit einer Stückelung zu € 1.000,00 vor allem an private Kleinanleger. Parallelfälle anderer Mittelstandsanleihen lassen befürchten, dass die Anleger über die Risiken von Mittelstandsanleihen vorab nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, insbesondere über das Risiko eines Totalverlustes. Oftmals werden Unternehmensanleihen auch als geeignetes Produkt zur Altersvorsorge empfohlen. Hier bestehen mögliche  Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gegen die beratenden Banken. 

Sollte es tatsächlich zu einem Zahlungsausfall der Anleihe kommen, muss bereits jetzt damit gerechnet werden, dass die Anleger das von ihnen eingezahlte Kapital nicht vollständig zurückerhalten werden. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen, um individuell überprüfen zu lassen, ob und falls ja auf welche Weise möglichst viel des investierten Kapitals gerettet werden kann. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.

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