Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

27.05.2014

Anleihegläubiger der "MBB Clean Energy" in Sorge:

BaFin ermittelt wegen möglicher Marktmanipulation

Nachdem das Unternehmen MBB Clean Energy AG am 05.05.2014 mitgeteilt hatte, dass die erste Zinszahlung aus „wertpapiertechnischen Gründen“ vorerst nicht an die Anleihegläubiger ausgezahlt werden könne, kommen nun die nächsten alarmierende Nachrichten: ausweislich von Presseberichten ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen möglicher Marktmanipulation gegen das Unternehmen. Die MBB Clean Energy AG steht in Verdacht, Anleihen im größeren Umfang an vermeintliche Investoren ohne Zahlung geliefert zu haben und so das Emissionsvolumen nach oben getrieben zu haben. Dies hätte Anleger möglicherweise dazu verleitet, die Anleihen des Unternehmens zu erwerben. Sollte sich dieser Verdacht aufgrund der nun eingeleiteten Ermittlungen bestätigen, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche auf Seiten der Anleihegläubiger gegen die handelnden Personen.

Daneben gab das Unternehmen mit Pressemitteilung vom 23.05.2014 bekannt, dass  die Anleihe der MBB Clean Energy AG die Notierung an der Frankfurter Börse gekündigt habe und somit ab dem 5. Juli 2014 nicht mehr an der Frankfurter Börse gehandelt wird.

Ausweislich MBB Clean Energy hat ihre Anleihe (ISIN DE000A1TM7P0/ WKN A1TM7P) ein Emissionsvolumen von bis zu 800 Millionen. Bei einer momentan angenommenen Platzierung der Anleihe in Höhe von 572 Mio. EUR entspräche dies einer Zinszahlungspflicht von insgesamt  35,75 Mio. EUR.

Sollte das Unternehmen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag, d.h. dem 06.05.2014, seiner Zinszahlungsverpflichtung nachkommen, steht den Anleihegläubigern ausweislich der gegenständlichen Anleihebedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sollte es tatsächlich zu einem Zahlungsausfall der Anleihe kommen, muss bereits jetzt damit gerechnet werden, dass die Anleger das von ihnen eingezahlte Kapital nicht vollständig zurückerhalten werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät betroffenen Anlegern, sich anwaltlich beraten zu lassen, um individuell überprüfen zu lassen, ob und falls ja auf welche Weise möglichst viel des investierten Kapitals gerettet werden kann.

Die Anleihen, die unter anderem von der comdirekt vertrieben wurden, richten sich mit einer Stückelung zu 1.000,00 EUR vor allem an private Kleinanleger. Parallelfälle anderer Mittelstandsanleihen lassen befürchten, dass die Anleger über die Risiken von Mittelstandsanleihen vorab nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sind, insbesondere über das Risiko eines Totalverlustes. Oftmals werden Unternehmensanleihen auch als geeignetes Produkt zur Altersvorsorge empfohlen. Hier bestehen mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gegen die beratenden Banken.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubiger zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung ihrer Ansprüche zu verlieren.

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