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Apollo Media
Geringe Einspielergebnisse und hohe Verwaltungskosten bereiten auch Anlegern der Apollo Film- und Medienfonds (Apollo Media, Apollo ProMovie und Apollo ProScreen) seit einigen Jahren wenig Freude. Anstelle von hohen Steuerersparnissen und sicheren Renditen drohen den Anlegern, die derartige Beteiligungen nicht selten sogar fremdfinanziert haben, erhebliche Verluste und Steuernachzahlungen.
Erfahrungsgemäß wurden die Anleger von ihren Banken meist falsch beraten: Risiken wurden verschwiegen oder verharmlost, erhaltene Provisionszahlungen (Kick-Backs, Rückvergütungen) blieben unerwähnt.
Aus diesem Grund können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, um so gestellt zu werden, als wären Sie dem Fonds nie beigetreten. Der Fondsbeitritt wird komplett rückabgewickelt.
Es gilt jedoch zu beachten, dass derartige Ansprüche bei Fonds, die vor dem Jahr 2002 gezeichnet wurden, spätestens Ende des Jahres 2011 verjähren. Dies ist auf das im Jahr 2002 geänderte Verjährungsrecht zurückzuführen. Anleger derartiger Film- und Medienfonds, die bis heute keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht haben, sollten daher umgehend handeln und sich beraten lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Coll. vertritt bereits zahlreiche Anleger von Film- und Medienfonds, um Schadensersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen. Anleger, die derartige Ansprüche geltend machen wollen, um sich von der Beteiligung zu lösen, sollten sich möglichst zeitnah anwaltlich beraten lassen, um zu vermeiden, dass ihre Ansprüche aufgrund der Verjährung nicht mehr durchsetzbar sind.
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