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ARCAP Fonds VII („Dresden, Berliner Straße“)
Anleger der ARCAP Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. COLUMBUS Immobilien-Fonds VII „Dresden, Berliner Straße“ KG („ARCAP“), die den in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind, wurden Anfang des Jahres 2019 erneut zur Rückzahlung der erhaltenen Auszahlungen aufgefordert. Anspruchsteller ist mittlerweile die ALV Service GmbH, die einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, der mit einer Klageerhebung im Falle unterbleibender Zahlung droht.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die schon seit mehreren Jahren Erfahrungen mit der unternehmerischen Beteiligung an dem ARCAP Fonds VII („Dresden, Berliner Straße“) hat und zahlreiche Anleger der Gesellschaft vertritt, rät den von der aktuellen Zahlungsaufforderung betroffenen Anlegern, sich von der Drohung des Rechtsanwalts nicht einschüchtern zu lassen und die von der Fondsgesellschaft geltend gemachte Forderung nicht ungeprüft zu erfüllen. „Unser Ziel ist es, die geltend gemachten Forderungen abzuwehren oder zumindest zu reduzieren, damit sich die weiteren wirtschaftlichen Nachteile für die Anleger in Grenzen halten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Anleger, die sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden, erhalten eine fundierte Einschätzung ihrer Handlungsmöglichkeiten mit entsprechenden Empfehlungen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bundesweit bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen konnte, bietet kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Anlegerrechte.
Eine schnelle Kontaktaufnahme ist über die Internetseite der Fachanwaltskanzlei unter folgendem Link:
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bzw. folgender E-Mailadresse:
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möglich.
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