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ARCAP Fonds VII („Dresden, Berliner Straße“)
Nachdem sich die Anleger der ARCAP Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. COLUMBUS Immobilien-Fonds VII „Dresden, Berliner Straße“ KG (im Folgenden: ARCAP) bereits im Jahr 2005 (!) Rückforderungen der erhaltenen Ausschüttungen ausgesetzt sahen, spitzte sich im vergangenen halben Jahr die Lage drastisch zu. Nach Informationen der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wurden jetzt erste Klageverfahren gegen die Anleger eingeleitet.
Denjenigen Anlegern, die den Rückforderungen nicht nachkamen, wurde mit Schreiben der Fondsgesellschaft vom 18.11.2016 die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von 80% der erhaltenen Auszahlungen nahegelegt. Daraufhin schaltete sich auch die ALV Vermögens- und Beteiligungs-Verwaltungs AG (Im Folgenden: ALV) in die Korrespondenz ein, die sich als derzeit einzige Gläubigerin der ARCAP ausgibt und jetzt erste Klageverfahren einleitete.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits mehrere Anleger dieses Fonds und rät dazu, sich frühzeitig an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden. Das gilt insbesondere für diejenigen Anleger, die mit einer Klage konfrontiert werden. „In diesem Fall ist schnelles Handeln gefragt, denn die Versäumung gerichtlicher Fristen kann mit schwerwiegenden Rechtsnachteilen bis hin zum Unterliegen im Klageverfahren führen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Aber auch Anleger, die die Forderungen beglichen haben, sollten ihnen zustehende Rückforderungsansprüche prüfen lassen. Denn gegenüber der ARCAP bestand keine Zahlungsverpflichtung. Anleger, die sich an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wenden, erhalten eine fundierte Einschätzung ihrer Handlungsmöglichkeiten mit entsprechenden Empfehlungen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bundesweit bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen konnte, bietet kompetente Unterstützung bei der Geltendmachung und Durchsetzung der Anlegerrechte.
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