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BAYERNAREAL Immobilien GmbH & Co. Bauträger KG i.L.
Im August dieses Jahres forderte der Insolvenzverwalter über das Vermögen der BAYERNAREAL Immobilien GmbH & Co. Bauträger KG i.L., RA Stoppelkamp, von den Anlegern der Festzinsanlage II die im März und Juni 2009 an die Anleger gezahlten Tilgungszahlungen zurück. Dies stellt eine weitere unangenehme Entwicklung für die Anleger dar, die bereits im Jahr 2012 mit der Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Bayernareal eine Hiobsbotschaft verkraften mussten.
Der Insolvenzverwalter argumentiert u.a. damit, dass den Anlegern im Zeitpunkt der Auszahlungen im Jahr 2009 bereits Tatsachen bekannt gewesen seien, aus denen sich die (drohende) Zahlungsunfähigkeit der Bayernareal ergeben würde. Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Dr. Stephan Greger, vor Rückzahlung des vom Insolvenzverwalter geforderten Betrages, anwaltlichen Rat einzuholen. Immerhin betreffen die Rückforderungen knapp 50 % des ursprünglich von den Anlegern investierten Kapitals.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ 2013 in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, konnte bereits zahlreiche Anleger bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte unterstützen.
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