Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

09.12.2014

Bearbeitungsgebühren für Kredite sind unzulässig und können zurückgefordert werden - Verjährung droht!

* * Handlungsbedarf auch für gewerbliche Darlehensnehmer * *

Bei der Rückforderung von zu Unrecht bezahlten Bearbeitungsentgelten ist Eile geboten: Hinsichtlich aller Bearbeitungsgebühren, die zwischen den Jahren 2005 und 2011 bezahlt wurden, verjähren die Rückforderungsansprüche zum 31.12.2014. Da ein einfaches Aufforderungsschreiben an die Bank oder Sparkasse nicht ausreicht, um die Verjährung wirksam zu hemmen, sollten sich Kreditnehmer, die in diesem Zeitraum zu Unrecht Bearbeitungsgebühren an ihre Bank oder Sparkasse gezahlt haben, möglichst rasch an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung gilt die aktuelle positive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rückforderbarkeit von zu Unrecht bezahlten Bearbeitungsgebühren  nicht nur für reine Konsumentendarlehen, sondern auch für Baufinanzierungen - auch wenn Banken oder Sparkassen häufig das Gegenteil behaupten.

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen sind die erhobenen Bearbeitungsgebühren auch nicht nur Verbrauchern gegenüber unwirksam, sondern auch gegenüber Bauträgern und gewerblichen Kreditnehmern. Hierzu liegt zwar noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor, die Argumente, auf die der Bundesgerichtshof seine Urteile, die Verbraucherdarlehen betrafen, stützte, treffen auf gewerbliche Kredite allerdings ebenso zu. „Die vom Bundesgerichtshof durchgeführte Inhaltskontrolle nach § 307 BGB dient nicht allein dem Verbraucherschutz“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. So sah dies beispielsweise auch das Amtsgericht Nürnberg in einer Entscheidung vom 15.11.2013. In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht wörtlich aus: „Nach Auffassung des Gerichts ist ein Gewerbetreibender durch die Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in gleicher Weise wie ein Verbraucher unangemessen benachteiligt. Der Grundgedanke, dass für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, kein gesondertes Entgelt verlangt werden kann, gilt für ein Unternehmen gleichermaßen wie für Verbraucher“, so die Begründung des Urteils.

Vor diesem Hintergrund rät die Kanzlei Dr. Greger & Collegen nicht nur Verbrauchern, sondern auch gewerblichen Kreditnehmern dazu, zu Unrecht bezahlte Bearbeitungsgebühren anwaltlich zurückfordern zu lassen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche Darlehensnehmer erfolgreich gegen unterschiedliche Banken und Sparkassen vertreten hat, steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Durchsetzung ihrer Rückforderungsansprüche zur Verfügung.

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