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Beendigung von Forward-Darlehen ohne Nichtabnahmeentschädigung aufgrund von Formmängeln
Darüber hinaus ist es bei derartigen Verträgen erforderlich, dass im Vorfeld des Vertragsabschlusses von dem Darlehensgeber umfangreiche Informationspflichten erfüllt werden und ihm eine gesetzliche Widerrufsfrist eingeräumt wird. Der private Darlehensnehmer soll damit einen umfassenden Überblick über die auf ihn zukommende finanzielle Belastung erhalten und das Darlehensangebot soll für den Verbraucher transparent und vergleichbar gemacht werden. Es soll damit also sichergestellt werden, dass der Kreditnehmer während der Widerrufsfrist Alternativangebote einholen und miteinander vergleichen kann. Unterbleiben diese Pflichtangaben, besteht die Gefahr, dass sich der Kreditnehmer möglicherweise auf einen zu hohen Kreditzins einlässt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings formnichtige Verträge geheilt werden. Dies heißt, dass sie wirksam werden, sofern beispielsweise die Auszahlung des Darlehens erfolgt. Forward-Darlehen, bei denen der Kreditnehmer den Darlehensbetrag bislang noch nicht empfangen hat, können deshalb nach wie vor unwirksam sein. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen rät betroffenen Kreditnehmern, die sich von ihrem Darlehensvertrag lösen möchten, die Vertragsunterlagen unbedingt von einer hierauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen. „Unserer Erfahrung nach bestehen in zahlreichen Fällen gute Chancen, sich von dem Forward-Darlehen noch vor dessen Auszahlung ohne Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung lösen zu können“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Kreditnehmer von Banken und Sparkassen, die vor diesem Hintergrund eine Überprüfung ihres Darlehensvertrages wünschen, sollten sich mit ihren Darlehensunterlagen an eine hierauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden, um die hierfür in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten abzuklären.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Darlehensnehmer vertritt, hat die Internetseite www.darlehen-ausstieg.de eingerichtet, um hierüber eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit erfahrenen Anwälten der Kanzlei zu ermöglichen.
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