Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

12.09.2017

BGH entscheidet erneut über Bearbeitungsentgelte – Rückforderungsansprüche gegenüber Kreditinstituten jetzt durchsetzen!

Nunmehr steht fest - auch gegenüber Unternehmen sind Bearbeitungsentgelte unzulässig!

„Nachdem die schriftliche Entscheidung des BGH zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Unternehmerdarlehen vorliegt, steht nunmehr „schwarz auf weiß“ fest, dass Banken und Sparkassen sich einen angeblich bestehenden besonderen Prüfungsaufwand im Zusammenhang mit der Darlehensvergabe nicht gesondert vergüten lassen dürfen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. 

„Dieses Urteil ist von hoher praktischer Bedeutung und ermöglicht es nunmehr auch Unternehmen sowie Freiberuflern und Selbstständigen aus allen Branchen, z.B. aus der Baubranche oder Speditionen, Bearbeitungsentgelte von Kreditinstituten zurück zu fordern. Besonders erfreulich ist, dass der BGH seine Rechtsprechung nunmehr auch vollständig auf Unternehmer übertragen hat und somit die rechtliche Beurteilung dieser Frage der Kanzlei Dr. Greger & Collegen bestätigt wurde“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen führt bereits mit identischer - und nunmehr vollständig durch den BGH bestätigter - Begründung Klageverfahren gegen verschiedene Kreditinstitute und fordert diese zur Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten auf. „Aktuell können alle ab dem Zeitraum von 2014 bis dato von Unternehmen in Darlehensverträgen geleisteten Bearbeitungsentgelte zurückgefordert werden. Es empfiehlt sich deshalb die berechtigte Forderung noch bis zum Ende des Jahres zu stellen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

 

 

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