Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

12.06.2015

BGH stärkt Rechte von fehlerhaft beratenen Kapitalanlegern:

Keine Kürzung des Schadensersatzes wegen Mitverschuldens des Anlegers

Kapitalanleger, die von ihrem Anlageberater falsch beraten wurden und über die Risiken von unternehmerischen Beteiligungen nicht vollumfänglich aufgeklärt wurden, trifft kein Mitverschulden hinsichtlich des ihnen entstandenen finanziellen Schadens. Diese Klarstellung hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 19.02.2015 (Az. III ZR 90/14) zugunsten eines geschädigten Anlegers, der seinen Anlageberater auf Schadensersatz verklagt hatte, getroffen.

Der Bundesgerichtshof hat mit diesem Urteil die vorangegangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt aufgehoben. Das Berufungsgericht hatte der Klage gegen den Anlageberater zwar wegen fehlerhafter Anlageberatung stattgegeben, dem Anleger allerdings ein Mitverschulden in Höhe der Hälfte seines Schadens zugerechnet, weil er bei Abschluss der Kapitalanlage äußerst leichtsinnig vorgegangen sei und erhebliche Summen aufs Spiel setzte, ohne sich mit der Materie im Einzelnen zu beschäftigen.

Diese Auffassung teilte der Bundesgerichtshof nicht. Seiner Ansicht nach sei das Vertrauen desjenigen, der sich von einem anderen beraten lässt, der für sich Sachkunde in Anspruch nimmt, besonders schutzwürdig. Der BGH führt in seinem Urteil hierzu aus:

„Der Umstand, dass der Kläger erhebliche Beträge aufs Spiel gesetzt hat, ohne sich zuvor mit der empfohlenen Anlage intensiv zu beschäftigen, rechtfertigt nicht den Schluss des Berufungsgerichts, der Kläger habe sich besonders leichtsinnig verhalten.“


Bemerkenswert ist laut Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger im vorliegenden Fall auch die Tatsache, dass die Klage des geschädigten Anlegers erst in der letzten Instanz Erfolg hatte. Die Klage wurde in erster Instanz noch vollständig abgewiesen, die zweite Instanz sprach Schadensersatz in Höhe von 50% zu und die dritte Instanz bestätigte dem Anleger letztendlich Schadensersatz in voller Höhe. „Dieses Beispiel zeigt, dass Anleger, um Recht zu bekommen, leider oft einen langen Atem und viel Durchhaltevermögen benötigen“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. Wie das Urteil des BGH zeigt, kann sich dies jedoch lohnen. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bundesweit bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt, steht geschädigten Kapitalanlegern zur Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen jederzeit gerne zur Verfügung.

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