Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

06.05.2014

BGH zur Aufklärungspflicht bei offenen Immobilienfonds:

Anleger sind auf Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme hinzuweisen

Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit zwei aktuellen Entscheidungem Ende April 2014 bestätigt, dass eine Bank, die ihren Kunden die Zeichnung von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, ungefragt über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufzuklären hat. Geschädigten Kapitalanlegern eröffnet diese klarstellende Rechtsprechung nun die Chance auf Schadensersatz.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wurde zahlreichen Kapitalanlegern im Rahmen des Beratungsgesprächs verschwiegen, dass die offenen Fonds bei finanziellen Engpässen zeitweise geschlossen werden können und demzufolge die Anleger nicht mehr auf das von ihnen investierte Kapital zugreifen können. „Fast alle unserer Mandanten berichten, dass ihnen dieses Risiko verschwiegen wurde. Im Gegenteil – ihnen wurde sogar erklärt, dass der Vorteil offener Fonds darin liegen würde, dass die Anteile börsentäglich veräußert werden können.“, so Rechtsanwalt Dr. Greger.

Der Bundesgerichtshof hat nun die anlegerfreundliche Rechtsauffassung bestätigt, wonach die Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, ein Liquiditätsrisiko darstellt, das während der kompletten Investitionsphase besteht. Hierüber – so der Bundesgerichtshof in seinen aktuellen Entscheidungen – müsse der Anleger informiert werden, bevor er seine Anlageentscheidung trifft.

Diese Aufklärungspflicht besteht unabhängig davon, ob das Aussetzungsrisiko zum Zeitpunkt der Anlageempfehlung vorhersehbar oder fernliegend war. Ferner spielt es auch keine Rolle, ob die Aussetzung der Rücknahme in Krisensituationen letztendlich im Interesse der Anleger liegt oder nicht. Entscheidend ist, dass eine vorübergehende Aussetzung dem Liquiditätsinteresse der Anleger entgegensteht. Dies begründet die entsprechende  Aufklärungspflicht im Rahmen der Beratung.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleger offener Fonds vertritt, rät betroffenen Investoren, sich in dieser Angelegenheit zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um Schadensersatzansprüche gegen Banken, Sparkassen bzw. Beratungsunternehmen geltend zu machen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde, steht betroffenen Anlegern an ihren Standorten jederzeit gerne zur Verfügung.

To top

Dr. Greger & Collegen – Standorte

Standort München
Prinzregentenstr. 54
80538 München

089 2370848-0

089 2370848-11

kanzlei-muenchen@remove-this.dr-greger.de

Standort Regensburg
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg

0941 630996-0

0941 630996-20

kanzlei-regensburg@remove-this.dr-greger.de


News-Archiv

Alle anzeigen