Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

23.04.2019

BREXIT und kein Ende?

Clerical Medical - Nutzen Sie jetzt noch Ihre Möglichkeit zum Widerspruch und Mehrerlös!

„Ähnlich wie bei den „Hop on-Hop off“ Bussen in London gibt es fast täglich neue Meldungen  zum Thema BREXIT und der zur Schau getragenen Uneinigkeit des britischen Parlaments zum Austritt aus der EU. Diese zähen Verhandlungen und das um den BREXIT entstandene Chaos verunsichern viele Versicherungsnehmer von britischen Lebensversicherungen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.

Was ist betroffenen Versicherungsnehmern nun zu raten?

Zunächst sollten sich Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen der Clerical Medical nicht entmutigen lassen und ihre Chance nutzen, sich jetzt noch mit einem nicht unerheblichen Mehrerlös von bis zu 50% im Vergleich zum letzten bekannten Vertragswert aus ihrem mitunter unrentablen Versicherungsvertrag zu lösen.

Diese Möglichkeit bietet die Rückabwicklung über den sog. Widerrufsjoker. Gerade im Fall der erfolgreichen Rückabwicklung haben sich Versicherungsnehmer nicht auf den viel geringeren und zum Teil deutlich unter den Einzahlungen liegenden Rückkaufswert verweisen zu lassen. Vielmehr erhalten Versicherungsnehmer die gesamten geleisteten Einzahlungen (abzgl. Kosten für den gewährten Risikoschutz) und zzgl. Nutzungsersatz von der Versicherung erstattet.

Betroffene Versicherungsnehmer können unter

https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung und Berechnung einreichen.

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