Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

08.12.2017

Clerical Medical

Gericht bestätigt die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

„Nachdem die Clerical Medical in der Vergangenheit etwas zögerlich in der außergerichtlichen Anerkennung der Widersprüche wurde, war es erforderlich, fachlich fundierte Klageverfahren gegen die Clerical Medical einzuleiten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

„Nunmehr bestätigen erste Gerichte die Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung der Clerical Medical und bekräftigen damit die rechtliche Einschätzung der Fachanwälte Dr. Greger & Collegen “, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der Clerical Medical im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen.

„Betroffenen Versicherungsnehmern ist dringend anzuraten, die entsprechenden Lebensversicherungsverträge durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da der Widerspruch für einen Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet, neben den bislang geleisteten Versicherungsprämien auch einen Nutzungsersatzanspruch in Höhe von 50% zu erhalten. Die möglichen Ansprüche liegen in der Regel deutlich über dem letzten bekannten Rückkaufswert. Gerade bei englischen Lebensversicherungsgesellschaften und den mit diesen verbundenen Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Folgen des BREXIT empfiehlt es sich diesen Weg über die Rückabwicklung zu gehen. Dies bestätigt nunmehr auch die Rechtsprechung der Instanzgerichte“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.


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