Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

24.05.2016

Clerical Medical "CMI" Scottish Widows

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Versicherungsverträgen der CLERICAL MEDICAL jetzt zu Ihrem finanziellen Vorteil nutzen!

- Bis zu 50% Mehrerlös

- Auch bereits beendete und gekündigte Versicherungsverträge sind angreifbar

- Schnelle und unkomplizierte außergerichtliche Abwicklung

- Abwicklung auch für österreichische Mandanten in Deutschland über unsere Kanzlei

- Erstprüfung ist kostenfrei


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger erklärt hierzu:

„Bereits mehrfach hat die Clerical Medical dem Widerspruch eines von unserer Kanzlei vertretenen Versicherungsnehmer vollumfänglich stattgegeben. In einem aktuell von unserer Kanzlei vertretenen Fall hat die Clerical Medical nunmehr sogar dem Widerspruch gegen einen bereits im Jahr 2009 gekündigten Versicherungsvertrag vollumfänglich entsprochen. 

Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist die Clerical Medical als Versicherungsgesellschaft verpflichtet, an den Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlten Beiträge nebst Nutzungsersatz auszubezahlen. In dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aktuell vertretenen Fall wurde dem Versicherungsnehmer bereits ein Rückkaufswert in Höhe von € 73.148,76 ausgezahlt. Die nunmehr erfolgte weitere Auszahlung in Höhe von € 21.227,00 bedeutet für unseren Mandanten einen Mehrerlös von 29%.

Ich empfehle allen Versicherungskunden, die noch laufende Verträge bei der Clerical Medical oder auch einer anderen britischen Lebensversicherungsgesellschaft haben, insbesondere vor dem Hintergrund des BREXIT über eine sofortige Beendigung ihrer Verträge nachzudenken und ihre rechtlichen Möglichkeiten im Hinblick auf die Optmierung der Auszahlungssumme durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei überprüfen zu lassen. Ich halte die juristische und wirtschaftliche Zukunft dieser Verträge für sehr unsicher. Versicherungskunden sollten den "Widerrufsjoker" zur Optimierung ihrer Auszahlungssumme nutzen.

Zur Überprüfung Ihrer indivuellen Möglichkeiten senden Sie bitte eine Email an:

kanzlei-regensburg@remove-this.dr-greger.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

http://www.lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen


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Hintergrundinformation:

Der aus England stammende Lebensversicherer „Clerical Medical Investment Group Limited“ (kurz: CMI) ist auf Investmentprodukte im Bereich Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert und vertreibt seine Produkte seit dem Jahr 1995 auch in Deutschland. Ein Großteil der Versicherungsverträge wurde als Baustein für kreditfinanzierte Rentenmodelle verwendet - in der Annahme, dass die Rendite der Kapitalanlage höher ausfällt als die für die Finanzierung zu zahlenden Zinsen. Aufgrund der Tatsache, dass britische Lebensversicherungen nicht an die strengen Vorgaben gebunden sind, die für deutsche Lebensversicherungen gelten, konnte CMI die vereinnahmten Kundengelder vermeintlich lukrativer anlegen. So wurden Renditen von mehr als 8% p.a. versprochen.

Diese Renditeerwartungen haben sich allerdings häufig nicht erfüllt, auf die Anleger kamen empfindliche Verluste zu. Dies führte dazu, dass vor deutschen Gerichten unter anderem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen zahlreiche Klagen gegen Clerical Medical erfolgreich geführt wurden.

Unabhängig von der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzsansprüchen, die mittlerweile in der Regel auch verjährt sein dürften, können betroffene CMI-Kunden auch heute noch von ihrem Lebensversicherungsvertrag zurücktreten, um finanziellen Schaden abzuwenden. Ob und inwieweit von dem Vertrag aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auch zum jetzigen Zeitpunkt der Rücktritt erklärt werden kann, sollten betroffene Clerical Medical Kunden zeitnah anwaltlich überprüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen sieht gute Möglichkeiten für einen Widerspruch, der zur Folge hat, dass alle eingezahlten Beträge zuzüglich 5% Nutzungsersatz an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen sind. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Versicherungskunden vertritt, rät den betroffenen Anlegern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um bestehende Widerrufsmöglichkeiten überprüfen zu lassen.

 

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