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Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Cybercrime-/Krypto- und Tradingbetrug
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

04.01.2019

Clerical Medical - Erklären Sie jetzt den Widerspruch!

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ermöglichen Rückabwicklung

„Pünktlich zum Jahreswechsel informiert die Clerical Medical deren Versicherungsnehmer darüber, dass aufgrund des anstehenden BREXIT die mit deutschen Versicherungsnehmern bestehenden Versicherungsverträge auf eine neu zu gründende Firma in Luxemburg, die Scottish Widows Europe S.A., übertragen werden“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger.

„Die Übertragung von Versicherungsverträgen auf ein anderes Unternehmen, mag zwar auf den ersten Blick für den betroffenen Versicherungsnehmer nicht ungewöhnlich erscheinen, schließlich haben auch große deutsche Versicherungsgesellschaften deren Versicherungsbestände auf andere Unternehmen übertragen. Anders als bei diesen deutschen Versicherungsgesellschaften ist es bei der Clerical Medical auf den zweiten Blick für den Versicherungsnehmer durchaus mit weitreichenden Folgen verbunden“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Bei britischen Lebensversicherungsverträgen besteht, anders als bei deutschen Versicherungsverträgen, ein gesetzlicher Sicherungsfonds, d.h. für den Fall der Insolvenz des Versicherungsunternehmens sind die betroffenen Versicherungsnehmer über diesen Sicherungsfonds abgesichert und erhalten aus diesem die vereinbarten Versicherungsleistungen. Diese Absicherung entfällt dann, wenn die Versicherungsgesellschaft nicht mehr im Vereinigten Königreich ansässig ist.

Die Mehrheit der betroffenen Versicherungsnehmer ist deshalb – wohl zu Recht – verunsichert und möchte deren Versicherungsverträge beenden. Im Falle einer Kündigung erhalten die Versicherungsnehmer jedoch nur den Rückkaufswert und dieser liegt in der Regel weit unter den geleisteten Einzahlungen und droht sogar noch weiter zu sinken. Über die Möglichkeit der Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen, haben betroffene Versicherungsnehmer nunmehr die Chance neben sämtlichen geleisteten Einzahlungen eine zusätzliche Nutzungsentschädigung (abzgl. der Kosten für das versicherte Risiko) in Höhe von bis zu 5% p.a. zu erhalten. Der so mögliche Mehrerlös kann im Vergleich zum letzten bekannten Rückkaufswert hierbei bis zu 50% höher sein.

„Es wird betroffenen Versicherungsnehmern daher angeraten, die vorhandenen Versicherungsverträge von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen und den Widerspruch erklären zu lassen, zumal die aktuelle Praxis zeigt, dass in vielen Fällen zügig vergleichsweise Regelungen erreicht werden können und aus unserer Sicht auch die wirtschaftliche und juristische Zukunft der Versicherungsverträge ungewiss ist“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger weiter.

Betroffene Versicherungsnehmer können unter

https://lebensversicherung-ausstieg.de/jetzt-pruefen-lassen/

Kontakt mit der Kanzlei Dr. Greger & Collegen aufnehmen und die Versicherungsverträge zur Überprüfung einreichen.

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