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Commerzbank AG wegen Falschberatung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt
Mit Urteil vom 09.04.2015 hat das Landgericht Amberg der Klage eines von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Anlegers vollumfänglich stattgegeben und die betroffene anlageberatende Commerzbank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Gegenstand des Urteils war die Beratung zu einer geschlossenen Fondsbeteiligung, die der Anleger auf Empfehlung seiner Commerzbank-Beraterin einging.
Das Gericht folgte hierbei dem Vortrag der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, dass der Zeichnungsempfehlung eine Beratung vorausging, die den Ansprüchen der Rechtsprechung an eine anleger- und anlagegerechte Beratung nicht gerecht wurde. Insbesondere habe die Bank bei ihrer Empfehlung das Anlageziel des Klägers, dem es bei Abschluss der Kapitalanlage darauf ankam, dass sein investiertes Geld erhalten bleibe, nicht berücksichtigt. Im Gegenteil: auf die wirtschaftlichen Risiken der unternehmerischen Beteiligung, insbesondere das Totalverlustrisiko, wurde der Kläger nach der Überzeugung des Gerichts nicht hingewiesen.
Den Ansichten der Beklagten, die vor Bekanntgabe des Urteils eine Falschberatung abgestritten hatte und zudem weitere Gründe vortrug, die ihrer Ansicht nach zu einem klageabweisenden Urteil hätten führen müssen, ist das Gericht hingegen nicht gefolgt und verurteilte diese zur Zahlung von Schadensersatz.
Dies ist ein weiteres erfreuliches Zeichen für die Anleger. Die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstrittenen Urteile zeigen, dass Anleger auch gegenüber Großbanken nicht schutzlos gestellt sind.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt bereits zahlreiche geschädigte Fonds-Anleger. „Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass den Anlegern die Investition in Fonds in den überwiegenden Fällen ohne eine korrekte Aufklärung über die Risiken empfohlen wurde“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft 2013 „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anlegern daher, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
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