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Concordia (Bau- & Boden AG)
Der Insolvenzverwalter hat zwischenzeitlich Rückzahlungsansprüche gegen viele Anleger aufgrund negativer Kapitalkonten geltend gemacht. Wir vertreten bereits eine Vielzahl von geschädigten Anlegern gegenüber dem Insolvenzverwalter und sehen hier durchaus Möglichkeiten, den Rückzahlungsansprüchen des Insolvenzverwalters entgegenzutreten. Das Landgericht München I. hat entschieden, daß für Anleger ein Vertrauensschutz besteht. Anleger geschlossener Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft sind nicht zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen im Innenverhältnis verpflichtet. Darüber hinaus kann mit sogenannten Prospekthaftungsansprüchen die Aufrechnung erklärt werden.
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