Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

11.03.2018

"Container-Havarie" bei P&R - Über 50.000 Anleger sind betroffen!

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* * * UPDATE 10.03.2023: Hemmungsvereinbarung in Sachen "P&R-Container" * * *

In der Rechtsfrage, ob die P&R-Insolvenzverwalter von P&R-Investoren in der Vergangenheit (bis zu vier Jahren vor Eröffnung der P&R-Insolvenzverfahren) erhaltene Auszahlungen (Mieterträge und/oder Rückkaufswerte) zurückverlangen können, hat der Bundesgerichtshof mit am 09.03.2023 veröffentlichtem Beschluss vom 26.01.2023 deutlich gemacht, dass ein derartiges Rückforderungsrecht der Insolvenzverwalter nicht besteht. Die Nichtzulassungsbeschwerde des P&R-Insolvenzverwalters Dr. Jaffé gegen das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe wurde durch den BGH zurückgewiesen. Der aktuelle BGH-Beschluss betrifft das erste der vier vom Insolvenzverwalter geführten Pilotverfahren – konkret das Insolvenzverfahren über das Vermögen der „P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH“ („GC-Container“). Die ausführliche und rechtlich fundierte Begründung des Beschlusses dürfte nach Ansicht unserer Kanzlei jedoch auf alle weiteren P&R-Insolvenzverfahren entsprechend übertragbar sein.

Der Insolvenzverwalter schließt seine Pressemitteilung hierzu zwar mit den Worten, dass die Entscheidung des BGH zunächst auszuwerten sei und die drei noch ausstehenden BGH-Entscheidungen in den weiteren Pilotverfahren abgewartet werden. Wir gehen allerdings davon aus, dass sich mit diesem ersten Beschluss das Thema der „P&R-Insolvenzanfechtung“ zu Gunsten aller früheren P&R-Investoren als „Altanleger“ erledigt hat.

Auch von unserer Kanzlei wurden für P&R-„Altanleger“, die die vom Insolvenzverwalter im Jahr 2021 vorgelegte Hemmungsvereinbarung nicht unterzeichnet haben, bundesweit zahlreiche Verfahren geführt. Kein einziges Gericht hat dem Insolvenzverwalter in diesen Verfahren Recht gegeben. Alle von ihm eingereichten Klagen wurden als unbegründet zurückgewiesen.

Da die Hemmungsvereinbarung aus dem Jahr 2021 bis Ende des Jahres 2023 Gültigkeit hatte, wurde von dem P&R-Insolvenzverwalter vor Veröffentlichung der aktuellen BGH-Entscheidung bereits begonnen, neue Hemmungsvereinbarungen zu versenden, die bis Ende des Jahres 2025 Gültigkeit haben sollten. Der Versand dieser neuen Hemmungsvereinbarungen hat sich mit der Veröffentlichung des aktuellen BGH-Beschlusses überschnitten. Wer das Schreiben des Insolvenzverwalters mit der weiteren Hemmungsvereinbarung bereits erhalten hat, kann unseres Erachtens auf die Unterzeichnung und Rücksendung dieser neuen Hemmungsvereinbarung verzichten. Der P&R-Insolvenzverwalter hat die von ihm gewünschte Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun vorliegen. Die bislang offene Rechtsfrage wurde zu Gunsten der P&R-„Altanleger“ höchstrichterlich entschieden.

Wir gehen deshalb davon aus, dass der Insolvenzverwalter die Rücksendung der neuen Hemmungsvereinbarungen nicht weiterverfolgen wird und weitere Rückforderungen früherer Auszahlungen auf sich beruhen lässt. Sollte dies wider Erwarten anders sein, könnte die Hemmungsvereinbarung theoretisch noch immer im Laufe der folgenden Monate abgegeben werden. Zum aktuellen Zeitpunkt besteht hierfür kein Anlass.

Gerne halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen der P&R-Insolvenzverfahren informiert.






* * * UPDATE 02.08.2021: Hemmungsvereinbarung in Sachen "P&R-Container" * * *

P&R-Insolvenzverwalter fordert P&R-Anleger wiederholt zur Abgabe von Hemmungsvereinbarungen auf

Der Insolvenzverwalter der P&R-Vertriebsgesellschaften fordert P&R-Anleger, die ihm gegenüber bislang keine Hemmungsvereinbarung abgegeben haben, mit aktuellem Schreiben vom 29. Juli 2021 dazu auf, dies nachzuholen. Er setzt den betroffenen P&R-Kunden hierfür eine Frist bis zum 18. August 2021. Die dem Schreiben beigefügte Hemmungsvereinbarung sieht eine Hemmung der Verjährung von Rückforderungsansprüchen bis zum 31.12.2023 vor.

Zum Hintergrund der Hemmungsvereinbarung:

Der P&R-Insolvenzverwalter lässt derzeit die Rechtsfrage, ob in der Vergangenheit an P&R-Anleger erfolgte Auszahlungen von ihm zurückgefordert werden können, in mehreren „Pilotverfahren“ an unterschiedlichen Gerichten klären. Rechtskräftige Entscheidungen liegen hierzu noch nicht vor.

Die vom Insolvenzverwalter behaupteten Rückforderungsansprüche würden zum Ablauf dieses Jahres verjähren. Um den Eintritt der Verjährung zu vermeiden, fordert der Insolvenzverwalter die P&R-Anleger dazu auf, bis zum 31.12.2023 auf die Verjährungseinrede zu verzichten. Sollte der durch den Insolvenzverwalter geforderte Verjährungsverzicht nicht fristgerecht bis zum 18.08.2021 abgegeben werden, droht der P&R-Insolvenzverwalter den P&R-Anlegern gerichtliche Maßnahmen an.

Betroffene Anleger können sich für weitergehende Informationen unter

hemmungsvereinbarung@remove-this.dr-greger.de

an die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen, die bereits über 1.000 geschädigte P&R-Anleger vertritt, wenden. Bitte fügen Sie der E-Mail das Anschreiben des Insolvenzverwalters inklusive Hemmungsvereinbarung bei.



* * * UPDATE 24.02.2020: Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstreitet positive Urteile gegen Erbin des ehemaligen Geschäftsführers Wolfgang Stömmer  * * *

Mit Urteilen vom 12.02.2020 und 21.02.2020 gab das Landgericht München I ersten Klagen statt, die von unserer Kanzlei gegen die Erbin des Herrn Wolfgang Stömmer eingelegt hat. Dabei konnte für diejenigen Mandanten, die Ihre Container erwarben, als Herr Stömmer Geschäftsführer der deutschen P&R-Vertriebsgesellschaften war, vollständig obsiegende Urteile erstritten werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sollten auch Sie daran interessiert sein, Schadensersatzansprüche gegen die Erbin des ehemaligen Geschäftsführers geltend zu machen, können Sie sich gerne an uns wenden - entweder unter Angabe des Stichworts "Schadensersatz Stömmer" über unser Kontaktformular

www.dr-greger.de/kontakt/

oder unter der E-Mail-Adresse

container@remove-this.dr-greger.de.



UPDATE, 05.11.2019: Nachlassinsolvenzverfahren Werner Feldkamp eröffnet

Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 04.11.2019 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Werner Feldkamp eröffnet worden. Die Gläubiger des ehemaligen P&R-Geschäftsführers wurden durch das Gericht aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.12.2019 zur Insolvenztabelle anzumelden. Gleichzeitig wurde der Termin zur Gläubigerversammlung bekanntgegeben, der am 23.01.2020 in München stattfindet.

P&R-Anleger, die in dieser neuen Angelegenheit an einer anwaltlichen Vertretung interessiert sind, können sich unter Angabe des Stichworts "Feldkamp" gerne per E-Mail (container@dr-greger.de) an unsere Kanzlei wenden. 



UPDATE, 24.10.2019:  Vergleichsvereinbarungen durch Insolvenzverwalter angenommen 

Mit aktueller Pressemitteilung vom 23.10.2019 weist die Insolvenzverwalter-Kanzlei Jaffé darauf hin, dass die Vergleichsvereinbarungen von den Insolvenzverwaltern angenommen wurden. Eine schriftliche Bestätigung hierüber wird nicht erfolgen, die Forderungen werden aber im Prüfungstermin (November) entsprechend zur Insolvenztabelle festgestellt. Voraussichtlich ab Dezember 2019 kann dann im GIS (Gläubigerinformationssystem) der Insolvenzverwalter überprüft werden, ob und in welcher Höhe die Forderungen festgestellt wurden.

Persönlich angeschrieben werden nur diejenigen Gläubiger, deren Forderungen ganz oder teilweise bestritten werden. Betroffene Anleger können sich diesbezüglich an unsere Kanzlei wenden.

Einige Anleger haben noch immer keine Vergleichsvereinbarung erhalten. Laut Mitteilung des Insolvenzverwalters ist erst gegen Jahresende mit dem Versand weiterer Vergleichsschreiben zu rechnen. Er bittet insofern weiterhin um Geduld. Ein Nachteil entsteht hierdurch nicht.

Die Verwertung der Containerflotte entwickelt sich nach Angaben des Insolvenzverwalters sehr positiv: Bis zum Jahresende werden voraussichtlich mehr als 250 Mio. EUR realisiert, insgesamt strebt er Erlöse in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro an. Im Laufe des kommenden Jahres sei mit einer ersten Abschlagszahlung an die Gläubiger zu rechnen.


UPDATE, 07.10.2019: P&R-Insolvenzverwalter macht Rückforderungsansprüche geltend 

Der P&R-Insolvenzverwalter Dr. Jaffé hat aktuell damit begonnen, von "P&R-Altanlegern" die Rückzahlung erhaltener Auszahlungen zu fordern. In den unserer Kanzlei vorliegenden Anspruchsschreiben fordert der Insolvenzverwalter sowohl die Mietauszahlungen der vergangenen vier Jahre als auch die Auszahlung des Container-Rückkaufswerts zurück. Es wird behauptet, dass diese Auszahlungen "unentgeltliche Leistungen" der mittlerweile insolventen P&R-Vertriebsgesellschaften darstellen würden und derartige Auszahlungen der letzten vier Jahre vor Insolvenzeröffnung anfechtbar wären. Da der Sachverhalt "komplexe Rechtsfragen" aufwerfen würde, wird den betroffenen "Altanlegern" geraten, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen.

Auch die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt den P&R-"Altanlegern", die aktuell eine Zahlungsaufforderung des P&R-Insolvenzverwalters erhalten, die geforderte Summe nicht ohne anwaltliche Überprüfung und Beratung zu bezahlen. P&R-"Altanleger", die eine Überprüfung der Zahlungsaufforderung und weitere Informationen hierzu wünschen, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "P&R-Zahlungsaufforderung" auf der Internetseite

www.dr-greger.de/kontakt/

bzw. unter der E-Mail-Adresse container@remove-this.dr-greger.de bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen. 



UPDATE, 28.08.2019: P&R-Insolvenzverwalter wendet sich wegen möglicherweise bestehender Anfechtungsansprüche nun auch an P&R-Altanleger 

Sind auch Sie von den aktuellen Anschreiben des Insolvenzverwalters betroffen?

Senden Sie die Hemmungsvereinbarung nicht unüberlegt und ohne anwaltliche Prüfung zurück!

Rechtsanwalt Dr. Greger empfiehlt, die vorgelegten Hemmungsvereinbarungen nicht ungeprüft zu unterzeichnen und die erhaltenen Schreiben zur Prüfung und weiteren Abwicklung an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits mehr als 1.000 Gläubiger in diesen Verfahren vertritt, zu übersenden. 

P&R-"Altanleger", die eine Überprüfung der Hemmungsvereinbarung und weitere Informationen hierzu wünschen, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "P&R-Hemmungsvereinbarung" auf der Internetseite www.dr-greger.de/kontakt/  bzw. unter der E-Mail-Adresse container@dr-greger.de bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen. 




* * * UPDATE, 29.04.2019:  54.000 P&R-Anleger erhalten in den nächsten Tagen Post von dem InsolvenzverwalterVergleichsvorschläge prüfen lassen!  * * *
 

Mit heutiger Pressemitteilung hat der P&R-Insolvenzverwalter Dr. Jaffé mitgeteilt, dass alle P&R-Gläubiger, die ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren der P&R-Vertriebsgesellschaften zur Insolvenztabelle angemeldet haben, im Laufe der kommenden Tage per Post einen Vergleichsvorschlag erhalten werden. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass die bislang zu den jeweiligen Insolvenztabellen angemeldeten Forderungen nicht in voller Höhe anerkannt werden. Hierauf wurde durch den Insolvenzverwalter bereits bei Übersendung der Forderungsanmeldungen hingewiesen. Die von ihm vorgegebenen Beträge stellten Maximalbeträge dar, die in dieser Höhe als Forderungsbetrag nicht anerkannt würden. Allen betroffenen P&R-Anlegern wird deshalb in Kürze ein von dem Insolvenzverwalter ausgearbeiteter Vorschlag unterbreitet, dessen Annahme Voraussetzung für die Teilnahme an der ersten Abschlagszahlung ist, die für das Jahr 2020 angekündigt ist. Hierbei geht es allein um die Höhe des Forderungsbetrages, der durch den Insolvenzverwalter anerkannt wird. Dieser Betrag stellt eine Rechengröße dar und dient als Basis für spätere Auszahlungen in Höhe der Insolvenzquote. Bei Annahme des durch den Insolvenzverwalter angebotenen Vergleichs ist von den betroffenen P&R-Anlegern auch ein Verzicht auf weitere Ansprüche – insbesondere gegenüber der Schweizer P&R-Gesellschaft, über die die Containergeschäfte aktuell weiter abgewickelt werden - zu erklären.

Ob der Vergleichsvorschlag in dieser Form angenommen werden kann, lässt sich pauschal nicht beantworten, sondern bedarf der individuellen Prüfung im Einzelfall im Sinne der Anlegerinteressen. Unter anderem ist abzuklären, ob die vorgeschlagene Forderungssumme korrekt ermittelt wurde und alle relevanten P&R-Container berücksichtigt.

Darüber hinaus beabsichtigt der P&R-Insolvenzverwalter, die Rechtsfrage, ob Auszahlungen der vergangenen Jahre von ihm zurückgefordert werden können, richterlich klären zu lassen. Da die von ihm angestrebten Musterverfahren voraussichtlich einige Jahre beanspruchen werden, liegt dem Vergleichsvorschlag zudem eine Hemmungsvereinbarung bei, die aber unabhängig von dem Vergleichsabschluss ist. 

Ob die Hemmungserklärung abgegeben werden soll, ist ebenfalls individuell zu überprüfen und mit dem einzelnen Anleger abzustimmen. Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht für eine Rückforderung von bereits geleisteten Auszahlungen gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wenig Erfolgsaussichten. Wollte der Insolvenzverwalter hier erfolgreich tätig sein, dann müsste es ihm schon gelingen, zu Lasten der Anleger beim Bundesgerichtshof „Rechtsfortbildung“ zu betreiben. „Aus aktueller Sicht besteht kein Raum für eine Anfechtung der Auszahlungen, da vorliegend keine der vom BGH bislang entwickelten  Fallgruppen einschlägig sind“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. 

Rechtsanwalt Dr. Greger, der auch Mitglied der P&R-Gläubigerausschüsse ist, empfiehlt dringend, die vorgelegten Vergleichsvorschläge nicht ungeprüft zu unterzeichnen und die erhaltenen Schreiben zur Prüfung und weiteren Abwicklung an die Kanzlei Dr. Greger & Collegen zu übersenden, die bereits mehr als 1.000 Gläubiger in diesen Verfahren vertritt. Anleger, die eine anwaltliche Überprüfung des Vergleichs wünschen, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "P&R-Vergleich" auf der Internetseite www.dr-greger.de/kontakt/ bzw. unter der E-Mail-Adresse container@dr-greger.de bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.



* * * UPDATE, 14.03.2019:  P&R-Gründer Heinz Roth insolvent! Handlungsmöglichkeiten für P&R-Anleger! * * * 

Im Anlegerskandal rund um die insolventen P&R-Containerfirmen ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 06.03.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen ihres Gründers und langjährigen Geschäftsführers Heinz Roth eröffnet worden. Die Gläubiger des insolventen Firmengründers wurden durch das Gericht aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.04.2019 (!) zur Insolvenztabelle anzumelden. Gleichzeitig wurde der Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt, der am 23.05.2019 in München stattfindet.

An der späteren Verteilung der Insolvenzmasse des Herrn Heinz Roth nehmen nur diejenigen Anleger teil, die ihre Forderung rechtssicher und rechtzeitig zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Zudem ist es wichtig neben dieser Anmeldung als Grund auch das deliktische Verhalten des Herrn Heinz Roth in geeigneter Weise zu begründen. Anleger, die ihre Forderung nicht anmelden, werden bei der Verteilung des Vermögens nicht berücksichtigt.

Die genaue Höhe des Vermögens des Herrn Heinz Roth steht noch nicht fest. Aus Sicht von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Mitglied aller P&R-Gläubigerausschüsse Dr. Stephan Greger bedarf es hier intensiver Recherchen um alles vorhandene Vermögen für die geschädigten Anleger ausfindig zu machen und zu verwerten. Durch die Forderungsanmeldung wird auch die Verjährung gehemmt, so Rechtsanwalt Dr. Greger.

Bei der am 23.05.2019 stattfindenden Gläubigerversammlung wird Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger anwesend sein um dort die Interessen der P&R-Anleger zu vertreten. Anleger, die vertreten werden wollen, beziehungsweise nicht selbst anwesend sein können, können sich kostenlos unter Angabe des Stichworts "Roth-Insolvenz" auf der Internetseite https://www.dr-greger.de/kontakt/ bzw. unter der E-Mail-Adresse container@remove-this.dr-greger.de bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.






* * * UPDATE, 22.10.2018: Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger als Mitglied aller vier P&R-Gläubigerausschüsse bestätigt * * * 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger ist im Rahmen der aktuell stattgefundenen P&R-Gläubigerversammlungen als Mitglied aller vier Gläubigerausschüsse bestätigt worden. Mit deutlichen Mehrheiten von etwa 90% wurden die bisherigen Mitglieder der Gläubigerausschüsse von den anwesenden P&R-Anlegern bestätigt. Rechtsanwalt Dr. Greger bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Er wird sich für die Interessen aller P&R-Anleger einsetzen und sich entsprechend engagieren, um für die Anleger bestmögliche Ergebnisse in den jeweiligen Insolvenzverfahren innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens realisieren zu können. 




P&R Gläubigerversammlungen

Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen vertritt P&R-Anleger in allen vier Gläubigerversammlungen

Weitere Informationen dazu HIER!



* * * UPDATE, 14.08.2018:  JETZT Forderungsanmeldungen bis zum 14.09.2018 möglich! * * *   

Aktuell treffen bei P&R-Anlegern die ersten Schreiben der Insolvenzverwaltungskanzlei Dr. Jaffé ein. Zunächst wurden offensichtlich diejenigen Anleger angeschrieben, die Containerverträge mit der P&R Transport-Container GmbH abgeschlossen haben. Die Unterlagen zu den weiteren Gesellschaften sollten ebenfalls in Kürze bei den betroffenen P&R-Anlegern eintreffen. 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Investoren die rechtssichere Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle an. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sollten sich Anleger bereits im Rahmen der Forderungsanmeldung anwaltliche unterstützen lassen und in den jeweiligen Insolvenzverfahren vertreten lassen. Die Kanzlei Dr. Greger wird in diesem Fall auch die anwaltliche Vertretung ihrer Mandanten in dem Berichtstermin (erste Gläubigerversammlung) übernehmen. 

Darüber hinaus machen wir für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche gegen weitere in Betracht kommende Personen und Gesellschaften geltend. 
 



 * * * UPDATE, 24.07.2018: Insolvenzverfahren heute eröffnet! * * *   

* * * Dr. Stephan Greger in den Gläubigerausschuss berufen! * * *

Mit aktuellen Beschlüssen vom 24.07.2018 wurden durch das Amtsgericht München die seit März 2018 bzw. April 2018 anhängigen (vorläufigen) Insolvenzverfahren über das Vermögen der vier P&R Vertriebsgesellschaften (P&R Container Leasing GmbH, P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie P&R Transport-Container GmbH) nunmehr endgültig eröffnet. Die bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Jaffé und Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke wurden durch das Amtsgericht München auch zu den Insolvenzverwaltern in den eröffneten Verfahren bestimmt. Darüber hinaus wurde Herr Dr. Stephan Greger in die Gläubigerausschüsse der vier insolventen Vertriebsgesellschaften berufen. Für die Anmeldung der Forderungen hat das Gericht eine Frist bis zum 14. September 2018 gesetzt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die für die von ihr bereits vertretenen P&R-Anleger unter anderem die rechtssichere Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle übernimmt, wurde in den vergangenen Monaten bereits von einer Vielzahl geschädigter P&R-Investoren damit beauftragt, sie in den anstehenden Insolvenzverfahren der P&R-Vertriebsgesellschaften anwaltlich zu vertreten, um die gleichgerichtetem Interessen der Anleger zu bündeln und damit sicherzustellen, dass für sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens das optimale Ergebnis erzielt wird. „Unser Ziel ist es, für unsere Mandanten den finanziellen Schaden aus dem Finanzskandal so gering wie möglich zu halten“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Neben der Geltendmachung und Durchsetzung von individuellen Schadensersatzansprüchen ist die professionelle Vertretung im Insolvenzverfahren hierfür ein entscheidender Punkt. Gerade durch eine gezielte Bündelung der Anlegerinteressen kann im größten Kapitalanlageskandal der deutschen Geschichte erreicht werden, dass zum einen das Insolvenzverfahren nicht unnötig lange dauert, Auszahlungsrückforderungen vermieden werden und akzeptable Insolvenzquoten erzielt werden. Die Kanzlei Dr. Greger bereitet parallel hierzu bereits erste Klagen vor, um Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen gerichtlich geltend zu machen.

P&R-Anleger, die auf eine kompetente Vertretung in den P&R-Insolvenzverfahren Wert legen und unter anderem auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle rechtssicher anmelden lassen wollen, können jetzt über das Kontaktformular der Kanzlei Dr. Greger & Collegen schnell, einfach und kostenlos mit den Fachanwälten Kontakt aufnehmen:

https://www.dr-greger.de/kontakt/ 

Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen sind auch per E-Mail unter container@remove-this.dr-greger.de  erreichbar. 



* * * UPDATE, 26.06.2018: Vermögen in der Schweiz gesichert * * *  

Eröffnung der Insolvenzverfahren voraussichtlich Ende Juli

Laut aktueller Pressemitteilung der P&R-Insolvenzverwalter vom 25.06.2018 sind die Bestandsaufnahme und die Auswertung der vorhandenen Zahlen und Dokumente mittlerweile so weit vorangeschritten, dass in Kürze das Insolvenzgutachten dem Amtsgericht München zur Verfügung gestellt werden kann. Es ist somit zu erwarten, dass voraussichtlich Ende Juli 2018 die Insolvenzverfahren über die Vermögen der vier P&R-Containerverwaltungsgesellschaften eröffnet werden. Im weiteren Verlauf würden die Investoren Gelegenheit erhalten, ihre Forderungen innerhalb einer durch das Insolvenzgericht gesetzten Frist bei dem jeweiligen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Voraussichtlich im Oktober dieses Jahres könnte möglicherweise der Termin für die erste Gläubigerversammlung stattfinden. 

Laut eigenen Angaben waren die vorläufigen Insolvenzverwalter für die Gläubiger dahingehend erfolgreich, dass sie ein „Pfandrecht auf die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft zu Gunsten der deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften erwirkt“ haben. Damit sei sichergestellt, dass das dort vorhandene Vermögen den Anlegern zu Gute käme. Auch sei für die Blue Sky Ltd., eine wichtige Beteiligungsgesellschaft der Schweizer P&R-Gesellschaft und ein wichtiger Partner der P&R-Gruppe, anstelle des P&R-Gründers Heinz Roth ein neuer „Director“ bestellt worden.

Die vorläufigen Insolvenzverwalter machen den geschädigten Investoren aber nur wenig Hoffnung, im Rahmen der Insolvenzverfahren ihr investiertes Kapital in voller Höhe zurückzuerhalten. Die bei Blue Sky erzielten Einnahmen aus der Containervermietung würden bei weitem nicht ausreichen, um die gegen die deutschen P&R-Gesellschaften gerichteten Ansprüche der Anleger zu decken.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits eine Vielzahl geschädigter P&R-Investoren anwaltlich vertritt und deren Vertretung bei den jeweils zuständigen Insolvenzverwaltern angezeigt hat, rät den betroffenen P&R-Anlegern, das Formular für die Forderungsanmeldung nicht voreilig und ungeprüft zu unterschreiben und an den Insolvenzverwalter zurückzusenden. Unklar ist bislang, ob Investoren, die ein Eigentumszertifikat vorliegen haben, Aus- und/oder Absonderungsrechte geltend machen können. „Dreh- und Angelpunkt für die Frage, in welcher Höhe konkret Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden können, ist die juristische Bewertung der Eigentümerstellung“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Um mit den Insolvenzverwaltern in rechtlichen Belangen auf Augenhöhe zu stehen, ist es auf jeden Fall ratsam, sich juristisch beraten und vertreten zu lassen. „Leiten Sie die Formulare zur Forderungsanmeldung umgehend an Ihren anwaltlichen Vertreter weiter“, rät Rechtsanwalt Dr. Greger betroffenen Anlegern. Nur durch eine Bündelung der Gläubigerinteressen sei sichergestellt, dass diese bestmöglich durchgesetzt werden können.




* * * UPDATE, 15.05.2018: Staatsanwaltschaft wird aktiv! * * *  

Wurden Anleger bei P&R jahrelang in die Irre geführt?

Laut aktueller Berichterstattung des Handelsblatts vom 13.05.2018 hat im Hause P&R seit vielen Jahren das blanke Chaos geherrscht. Gutgläubige Anleger seien wohl bereits seit mehreren Jahren in die Irre geführt worden. Erste Überprüfungen vorliegender Eigentumszertifikate mit Container-Nummern hätten ergeben, dass bei vielen Stichproben etwas nicht stimmte: Entweder fehlten die letzten Ziffern der Container-Nummern oder angeblich neue Container stellten sich als über 15 Jahre alte Behälter heraus, wenn sie nicht sogar schon als „verschrottet“ deklariert waren. Die Lebensdauer eines Containers beträgt in der Regel zwischen 12 und 15 Jahren. Nachträglich von Investoren angeforderte Eigentumszertifikate waren laut dem Medienbericht des Handelsblatts auf Container ausgestellt, die es zum Zeitpunkt des Erwerbs noch gar nicht gab und auch die Größenangabe der Container hätte nicht immer mit den laut Kauf- und Verwaltungsvertrag erworbenen Containern übereingestimmt.

„Wer tatsächlich Eigentum an welchen konkreten P&R-Containern erworben hat, wird aller Voraussicht nach überhaupt nicht mehr festgestellt werden können“, vermutet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der mit seiner auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei bereits eine Vielzahl geschädigter P&R-Investoren vertritt. „Neben der vollumfänglichen und rechtssicheren Vertretung im Insolvenzverfahren werden von unseren Fachanwälten auch Schadensersatzmöglichkeiten gegen sämtliche in Betracht kommenden potentiellen Anspruchsgegner geprüft“, so Rechtsanwalt Dr. Greger. 

Eine schnelle, unverbindliche und kostenlose Registrierungsmöglichkeit für P&R-Investoren ist hier möglich:

http://www.dr-greger.de/kontakt 

Die Ziele der Interessensbündelung sind:

- Gemeinsame Vertretung der Investoren gegenüber den Insolvenzverwaltern   
- Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, etc. - falls sich dafür nach rechtlicher Überprüfung Anhaltspunkte ergeben.

Wir beobachten die Situation bei P&R weiter und halten Sie informiert.



* * * UPDATE, 30.04.2018: Weitere Insolvenzanträge von P&R-Gesellschaften! * * * 


Am Donnerstag, 26.04.2018 haben nun auch die weiteren P&R-Gesellschaften Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Dabei handelt es sich um die

- P&R Transport-Container GmbH sowie die
- P&R AG.
 

Damit ist nun die gesamte in Deutschland ansässige Unternehmensgruppe von der Insolvenz betroffen, so dass sich der Anlageskandal noch weiter ausweitet. 



München, 19.03.2018
- Seit 40 Jahren ist die P&R im Containergeschäft tätig und zählt mittlerweile mehr als 50.000 Investoren. Was sich in den vergangenen Tagen bereits abzeichnete und von vielen Anlegern und Marktbeobachtern befürchtet wurde, wurde heute zur Gewissheit: Die P&R stellt Insolvenzantrag. Konkret betroffen sind die Firmen

- P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH,

- P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die

- P&R Container Leasing GmbH. 

Hierbei handelt es sich um die Unternehmen, die in der Regel Vertragspartner der jeweiligen Kapitalanleger geworden sind und mit denen die Kauf- und Verwaltungsverträge abgeschlossen worden sind.

Laut Angaben der Insolvenzverwalter haben die oben genannten Unternehmen bereits am vergangenen Donnerstag, 15. März 2018, Insolvenzantrag bei Gericht gestellt. Das Amtsgericht München hat daraufhin heute, am 19.03.2018 um 12:00 Uhr, zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen über das Vermögen der oben gennannten Unternehmen das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Dies hat zur Folge, dass Verfügungen der Schuldner nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der mit seiner Fachanwaltskanzlei bereits langjährige Erfahrung in der juristischen Bearbeitung von Großschadensfällen auf dem „grauen Kapitalmarkt“ hat und aktuell als Mitglied des Gläubigerausschusses die Interessen von Anleihegläubigern eines insolventen Unternehmens vertritt, bündelt derzeit die Interessen der betroffenen Container-Investoren mit dem Ziel, den finanziellen Schaden der Kapitalanleger so gering wie möglich zu halten und Haftungsfälle mit dem Privatvermögen zu vermeiden. Hierzu werden parallel zu der rechtssicheren Vertretung im Insolvenzverfahren unter anderem auch Schadensersatzansprüche gegenüber in Betracht kommende Personen und Unternehmen geprüft.

„Unser Ziel ist es, die Interessen der Container-Investoren zu bündeln, deren ausschließliche Interessen zu wahren und uns dafür einzusetzen, einen möglichst hohen Rückzahlungsbetrag zu erreichen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. 

Betroffene Anleger, die bislang noch nicht mit der Kanzlei Dr. Greger &  Collegen Kontakt aufgenommen haben, können sich unter Angabe des Stichworts „P&R“ auf der Internetseite  

https://www.dr-greger.de/kontakt 

bzw. unter der E-Mail-Adresse container@remove-this.dr-greger.de 

bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen kostenlos registrieren. Registrierte Anleger erhalten weiterführende Informationen.

 



Frühere Nachricht:


P&R Container - Droht ein neuer Anlageskandal? Mehr als 50.000 mögliche Betroffene!

Betroffene Investoren sollten schnell handeln! Haftung mit dem Privatvermögen droht!

München, 11.03.2018 - Die im Münchener Vorort Grünwald ansässige Firma P&R ist laut eigenen Angaben der marktführende Anbieter von Container-Direktinvestments. Im Jahr 2017 haben die aktuellen P&R Gesellschaften für etwa 50.000 Kunden ca. 1,25 Mio. Standardcontainer-Einheiten verwaltet. Vor wenigen Tagen wurde nun völlig überraschend der Vertrieb der aktuellen Container-Angebote eingestellt. Sowohl Investoren als auch Vertriebsmitarbeiter sind verunsichert. Hat möglicherweise die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistung) den Vertriebsstopp veranlasst oder steht die überraschende Entscheidung der Geschäftsführung im Zusammenhang mit den aktuellen Auszahlungsschwierigkeiten (Handelsblatt vom 8.3.2018) der P&R? Die von P&R verhängte Kommunikationssperre sorgt aktuell nicht für Transparenz und heizt die Spekulationen weiter an.

Nach Berichterstattung des Handelsblattes seien einige P&R-Kunden darüber informiert worden, dass fällige Miet- und Rückzahlungen nicht fristgerecht erfolgen können. Die Auszahlungen würden sich verzögern. Sowohl über den Grund der Verzögerung als auch über dessen Dauer kann derzeit nur spekuliert werden. Liegt es daran, dass sich die Container nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht mehr veräußern lassen? Dies würde konzeptionsgemäß dazu führen, dass die Investoren Eigentümer der Container bleiben. Dieser Umstand ist allerdings alles andere als beruhigend, denn das Eigentum an den Container kann auch zu finanziellen Verpflichtungen in unbestimmbarer Höhe führen.

Die finanziellen Risiken der Anleger sind laut Prospekt nicht auf die Höhe des Investitionsbetrages beschränkt. Anleger haften für die sich aus der Eigentümerstellung ergebenden Zahlungsverpflichtungen persönlich und unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen. Im Emissionsprospekt liest sich dieses Risiko so: „Das maximale Risiko des Anlegers besteht über den Totalverlust der Vermögensanlage hinaus in der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz.“ So können beispielsweise Wartung, Pflege, Bewirtschaftung der Container oder Gebühren für Standzeiten zu unkalkulierbaren Kosten führen. Das finanzielle Risiko für den jeweiligen Anleger ist somit weder kalkulierbar noch beschränkt.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die sich bereits seit 1999 erfolgreich für Kapitalanleger engagiert und geschädigte Investoren sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vertritt, ist mit Großschadensfällen und der Vertretung einer Vielzahl von Kapitalanlegern vertraut.

„Zunächst ist es sehr wichtig, die Interessen der Investoren zu bündeln“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Daher können sich Investoren der P&R schnell, unverbindlich und kostenlos hier registrieren:

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Wir informieren die Investoren umgehend nach Prüfung durch unsere Fachanwälte über Folgendes:

- Schnelle Durchsetzung Ihrer individuellen Zahlungsansprüche gegen P&R
- Gemeinsame Vertretung der Investoren gegenüber der Gesellschaft
- Mögliche Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer, Vorstände, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder - falls sich dafür nach rechtlicher Überprüfung Anhaltspunkte ergeben.

Gerne können Sie uns auch per Email kontaktieren (container@remove-this.dr-greger.de) und uns Ihre Unterlagen (Kauf-/Mietvertrag, Rechtsschutzversicherung) zukommen lassen. Eine Beauftragung ist damit nicht verbunden. Nach Prüfung erhalten Sie ein individuelles Kostenangebot. Spezialisierte Fachanwälte kümmern sich um Ihr Anliegen.

Wir beobachten die Situation bei P&R weiter und halten Sie informiert.

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