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CORONA-Krise in Betrieben
„Unternehmen – gleich ob Klein-, mittelständische oder Großunternehmen - haben mit wirtschaftlich turbulenten Zeiten zu kämpfen. Die derzeitige Coronakrise verlangt ihnen viel ab, da gerade viele nicht als „systemrelevant“ beurteilte Unternehmen ihren Betrieb schließen mussten. Dies hat weitreichende finanzielle Folgen für die betroffenen Unternehmer. Zwar hat der Bund umfassende „Hilfspakete“ geschnürt, jedoch können und werden diese die finanziellen Verluste wohl nicht vollständig auffangen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger.
Welche weiteren Möglichkeiten stehen Unternehmern zur Verfügung?
„Viele Unternehmer kennen die Situation, dass diesen bei der Betriebseröffnung von ihrem Versicherungsvermittler eine Vielzahl von Versicherungen vorgeschlagen und empfohlen wurden. Dies kann nunmehr ein großer Vorteil sein.“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Greger weiter.
Gerade die sog. Betriebsunterbrechungsversicherung und die Betriebsschließungsversicherung, können die derzeitigen finanziellen Einbußen für die Unternehmer möglicherweise weiter abfedern und entsprechende Erstattungsleistungen erbringen.
Wie sollten sich Unternehmer nun verhalten?
Unsere Kanzlei, die bereits zahlreiche Betriebe und Gewerbetreibende aus nahezu allen Branchen langjährig betreut, bietet den von Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen an, ihre Versicherungsverträge auf eine mögliche Erstattungsleistung durch die Betriebsunterbrechungsversicherung bzw. die Betriebsschließungsversicherung im Rahmen eines QUICKCHECKS zu überprüfen.
Senden Sie uns per E-Mail Ihren zu überprüfenden vollständigen Versicherungsvertrag (inkl. Versicherungsbedingungen) und Sie erhalten zeitnah eine Einschätzung unserer spezialisierten Rechtsanwälte.
Eine schnelle Kontaktaufnahme mit den Experten unserer Kanzlei ist über die folgende E-Mailadresse möglich:
BU-QUICKCHECK@ dr-greger.de
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