Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

19.04.2011

Cross-Currency-Swap


Aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zum Thema "Cross-Currency-Swap":

www.dr-greger.de/de/urteile/urteile-im-detail/article/-8b67c9ae50.html

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Bereits seit 2009 vertreten wir Anleger, die sich auf Empfehlung Ihrer Bank an sog "Cross-Currency-Swaps" oder "Spread-Ladder-Swaps" beteiligt haben.

Schon im Jahr 2009 haben wir hier ein erstes Verfahren gegen die HypoVereinsbank beim Landgericht München I gewonnen und konnten für unseren Mandanten erreichen, daß dieser keine Zahlungen leisten mußte.

Besonders die Großbanken wie die Deutsche Bank, HypoVereinsbank und Commersbank haben diese hochriskanten Produkte vertrieben. Aktuell haben wir wieder mehrere Klagen beim Landgericht in München eingereicht. Die Klagen zielen auf völlige Freistellung von jeglichen Zahlungsverpflichtungen aus den "Swap-Geschäften", die sich meist negativ entwickelt haben. Oft erhielten die Kunden die Hiobsbotschaften erst als die Verluste bereits beträchtlich waren.

Durch die aktuelle Rechtssprechung des BGH zu sog. "Zinswetten" sehen wir sehr gute Möglichkeiten die Prozesse zu gewinnen.

Sollten Sie Betroffener eines deratigen Geschäfts sein, dann empfehlen wir Ihnen sich umgehend an unsere Kanzlei zu wenden, um rechtzeitig alle rechtlich notwendigen Schritte einzuleiten.

 

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