Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

16.09.2014

Cumulus Fonds „Neue Bundesländer No. 2 GdbR“

Gesellschafter erhalten Forderungsschreiben der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft

Für Kapitalanleger, die in den 90-er Jahren Kapital in den Cumulus Immobilienfonds „Neue Bundesländer No. 2 GdbR“ investiert hatten, erwies sich die Kapitalanlage als finanzielles Desaster. Bereits in den ersten Jahren wurden die Ausschüttungen nicht plangemäß ausgezahlt, später wurden sie sogar komplett eingestellt. Als Grund für die schlechte Entwicklung wurde vor allem das Überangebot an Immobilien nach der Wiedervereinigung genannt.

Da die Mieteinnahmen nicht mehr ausreichten, um die zur Fondsfinanzierung aufgenommenen Darlehen ordnungsgemäß zu bedienen, zahlte die Gesellschaft seit dem 15.11.2009 keine Tilgung mehr, sondern nur noch Zinsen an die Corealcredit Bank AG.

Aktuell schreibt die Rechtsanwaltskanzlei Aderhold die Fondsgesellschafter an und fordert diese unter Berufung auf ihre quotale Gesellschafterhaftung zur Zahlung nicht unerheblicher Beträge auf. Anspruchsinhaber dieser angeblichen Forderung sei eine Firma „Lone Star International Finance Limited“ mit Sitz in Dublin. Im Wege der Forderungsabtretung habe diese Gesellschaft angeblich die Darlehensforderung von der Corealcredit Bank AG erworben. Ein Nachweis für diese Behauptung liegt dem Anspruchsschreiben nicht bei.

Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, der bereits mehrere Anfragen betroffener Anleger vorliegen, rät dazu, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger empfiehlt, sich zur Abwehr der Forderung noch vor Ablauf der Zahlungsfrist an eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.

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