Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

11.10.2016

Darlehen - Widerrufsjoker auch nach dem 21.06.2016 möglich

Gerichte bestätigen fehlerhafte Widerrufsinformationen aus den Jahren 2010 und 2011!

 Nachdem der Gesetzgeber den „Widerrufsjoker“ und damit die Verbraucherrechte – wohl auf Druck der Bankenlobby - empfindlich eingeschränkt hat, gibt es neue Hoffnung für Darlehensnehmer, die nach dem 11.06.2010 einen Darlehensvertrag mit hohen Zinsen abgeschlossen haben.

„In einer aktuellen Entscheidung vom 01.08.2016 hat das OLG Nürnberg nunmehr festgestellt, dass auch Darlehensverträge, die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden, wirksam widerrufen werden können. Hiermit hat das Oberlandesgericht dem „Widerrufsjoker“ neues „Leben eingehaucht“ und die verbraucherschützende Rechtsprechung konsequent weiterentwickelt“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger. „Das Bemerkenswerte an dieser Entscheidung ist, dass die vermeintlich als wirksam angesehenen Widerrufsbelehrungen, die auf der ab dem 11.06.2010 geltenden Musterbelehrung beruhen und deshalb von der Ausschlussfrist des 21.06.2016 nicht erfasst wurden, nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet sind, den Verbraucher in der gebotenen Art und Weise über das Widerrufsrecht zu informieren. Diese Rechtsprechung wird durch das Landgericht Berlin mit aktuellem Urteil vom 09.09.2016 fortgesetzt.“

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen berät und vertritt bereits eine Vielzahl von Darlehensnehmern in vergleichbaren Fällen und rät betroffenen Darlehensnehmern, die entsprechenden Darlehensverträge durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht  spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Betroffene Darlehensnehmer sollten diese Möglichkeit nutzen, um durch den Widerruf überteuerte Darlehensverträge zum jetzigen Zeitpunkt beenden zu können und eine Neufinanzierung zu den aktuell günstigen Zinsen zu erreichen. Gerade hierin besteht ein erheblicher finanzieller Vorteil.

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