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Darlehen
Diese Chance, durch den historisch niedrigen Zinssatz Geld zu sparen, bietet sich in der Regel dann, wenn die Widerrufsbelehrung des früheren Darlehens fehlerhaft war. „Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass derartige Mängel in der Widerrufsbelehrung überraschend häufig der Fall sind.“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die sich seit 15 Jahren erfolgreich für die Interessen von Kapitalanlegern und Sparern einsetzt, konnte bereits zahlreichen Kreditnehmern zu neuen und günstigen Darlehenskonditionen verhelfen. Kreditnehmer, die an einer Zinsoptimierung ihres bisherigen Darlehens interessiert sind und ein entsprechendes Einsparungspotential nutzen wollen, sollten ihre Darlehensunterlagen anwaltlich auf ein mögliches Widerrufsrecht hin überprüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen stellt als erste Anlaufstelle hierfür die Internetseite www.darlehen-ausstieg.de zur Verfügung. Hier erhalten interessierte Kreditnehmer weitere Informationen und können mit den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen in Kontakt treten.
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