Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

12.03.2014

Debi Select Fonds

Gerichte bestätigen Fehlerhaftigkeit der Emissionsprospekte

Mehr als 5.000 Anleger, die ihre Ersparnisse in einen der drei Debi Select Fonds („Debi Select Classic GbR“, „Debi Select Flex GbR“ und „Debi Select Fonds Classic 2 GmbH & Co. KG“) investiert hatten, sorgen sich seit vielen Jahren um ihr Kapital. Die häufig als zusätzliche Altersversorgung verkauften geschlossenen Factoring-Fonds führten anstelle des versprochenen Vermögensaufbaus zur Kapitalvernichtung. Als fatal erwies sich unter anderem die Rechtsform der ersten beiden Fonds als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die Besonderheit liegt darin, dass die Beteiligten keiner Haftungsbeschränkung in Höhe des von ihnen investierten Kapitals unterliegen, sondern mit ihrem gesamten Privatvermögen persönlich für alle Verbindlichkeiten der Fonds haften – bis zur eigenen Insolvenz. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass besorgte Anleger möglichst rasch aus ihren Gesellschaften ausscheiden möchten und den ihnen bereits entstandenen finanziellen Schaden ersetzt bekommen wollen.

Zwischenzeitlich wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt, dass die jeweiligen Emissionsprospekte, die den Anlageinteressenten als wesentliche Informationsgrundlage dienten, in erheblichen Punkten falsch waren. Emissionsprospekte müssen einen Anleger über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder dies zumindest sein können, sachlich richtig und vollständig informieren. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits im Jahr 2004 festgestellt, dass zu den zentralen Punkten, über die ein derartiger Emissionsprospekt informieren muss, auch die Tatsache gehört, in welcher Höhe das von den Anlegern eingezahlte Kapital nicht in das wirtschaftliche Objekt fließt, sondern zum Ausgleich von sogenannten „Weichkosten“ (z.B. Provisionen, Gebühren, Honorar, … für Verwaltung und Vertrieb) herangezogen wird. Unter anderem hieran knüpft die aktuelle Rechtsprechung auch in Sachen der „Debi Select Fonds“ an.

Nach Ansicht der Gerichte ergibt sich aus den Prospektunterlagen nicht mit hinreichender Deutlichkeit und Klarheit, welcher Anteil an den vom Anleger einbezahlten Geldern den Beteiligungsgesellschaften zur Investition, also zum Ankauf von Forderungen, tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Das Landgericht Landshut, das sowohl den Emissionsprospekt als auch das Informationsprotokoll und die Nachträge ausgewertet hat, stellt beispielsweise in seinem Urteil (Az. 23 O 1513/12) fest:

Es ist an keiner einzigen Stelle dieses Zahlenmaterial in einer Art und Weise zusammengefasst, dass hier ohne Zusammensuchen von einzelnen Zahlen und Abgleich mit weiteren Zahlen im Prospekt sich ein Aufschluss ergeben würde. Die Angaben sind vielmehr mehrdeutig und verwirrend.“ 

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung eigener Schadensansprüche zu verlieren.

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