Aktuelle Nachrichten und Meldungen

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Seit 1999 vertritt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bundesweit erfolgreich Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Bank- und Kapitalanlagerecht sowie Versicherungsrecht und Wirtschaftsrecht. 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei Dr. Greger & Collegen umfasst unter anderem:

  • Bankrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Versicherungsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Forderungsmanagement
  • Verbraucherrecht
  • Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensverträgen
  • Schiffsbeteiligungen / Container-Investments 
  • Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen
  • Anleihen
  • Aktionärsklagen
  • Immobilienrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Schadensrecht, Haftpflicht- und Personenschäden

Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen und der Durchsetzung von Forderungen und Schadensersatzansprüchen. Neben der individuellen Geltendmachung von Ansprüchen betreuen wir geschädigte Verbraucher auch in diversen Großverfahren.

Aktuelles

14.04.2015

Deutsche Kreditbank AG zur Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt

Mandanten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erhalten zu Unrecht bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von über 30.000,- EUR zurück.

Das Landgericht Potsdam hat den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Klägern in einem aktuellen Urteil vom 25.03.2015 Recht gegeben und die beklagte Deutsche Kreditbank AG dazu verurteilt, zu Unrecht geforderte Vorfälligkeitsentschädigung für zwei vorzeitig abgelöste Darlehen in Höhe von über 30.000,- EUR zurückzuzahlen.

Das Gericht folgte dabei den Argumenten der Kanzlei Dr. Greger & Collegen und bestätigte, dass die beiden Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen selbst sieben Jahre nach Abschluss der Verträge noch wirksam widerrufen werden konnten, weil in den vorliegenden Fällen die zur Verwendung gekommenen Widerrufsbelehrungen in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft waren und diese nicht dem damals geltenden gesetzlichen Muster entsprachen.

„Der vorliegende Fall zeigt, dass es sich auszahlt, auch schon viele Jahre zurückliegende und bereits abgewickelte Darlehensverträge auf die Wirksamkeit der darin enthaltenen Widerrufsbelehrung untersuchen zu lassen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger.

Auch bei aktuell noch laufenden Festzinsdarlehen kann sich eine derartige Überprüfung der Widerrufsbelehrung lohnen, da die aktuelle Zinslage wesentlich günstiger ist als noch vor einigen Jahren.

Kreditnehmer von Banken und Sparkassen, die vor diesem Hintergrund eine Überprüfung ihres Darlehensvertrages wünschen, sollten sich mit ihren Darlehensunterlagen an eine hierauf spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden, um die hierfür in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten abzuklären.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ 2013 als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Darlehensnehmer vertritt, hat die Internetseite www.darlehen-ausstieg.de eingerichtet, um hierüber eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit erfahrenen Anwälten der Kanzlei zu ermöglichen.

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